Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 317
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Parochialis Ecclesiae nostrae Offenburgensis", also eine Kirchenordnung
eigens für die Offenburger Hl. Kreuz-Kirche. Insgesamt enthält das
Manuskript 61 verschiedene Abschnitte mit Anregungen zur würdigeren
Gestaltung der sakralen Handlungen. Der Neffe Lazarus bezeugt die
Authentizität in einer handschriftlichen Einleitung. Die Würdigung dieser
Kirchenordnung soll einer eigenen Veröffentlichung vorbehalten bleiben.

Nach vierzehnjähriger erfolgreicher Arbeit als Prediger wurde Rapp 1581
Kirchherr, d. h. Pfarrektor, der Stadtkirche. Für die Übernahme eines solchen
Amtes war damals ein privates Vermögen („patrimonialia bona")
vonnöten. Das war wohl, wie oben ausgeführt, vorhanden. Die Offenburger
Pfarrpfründe deckten nicht alle notwendigen Ausgaben eines Pfarrers
ab. Die Menge wertvollster Bücher, mit der Hieremias Rapp im Laufe seines
Lebens seine Privatbibliothek vergrößerte, läßt es glaubhaft erscheinen
, daß er nach seiner Investitur als Pfarrer manchen Gulden aus seiner
Privatschatulle beigesteuert hat. Auf einige Besonderheiten seiner Büchersammlung
komme ich noch zu sprechen. Daß Hieremias Rapp in und um
Offenburg sich fest eingerichtet hatte, beweisen zwei Contractenprotokol-
le, bei denen es um Verkäufe zum Teil sehr wertvoller Immobilien ging. So
hat er ein Schlößchen in „Ufhoven" besessen, in dem er sich wohl von der
oft aufreibenden Arbeit ausgeruht hat. Auch von einem Ackerverkauf ist in
Archivalien die Rede.34

Am 20. Dezember 1585 taucht er wieder in der Freiburger Universitätsmatrikel
auf, jetzt als „Hieremias Rapp Offenburgensis", wie er schließlich in
die Geschichte einging. Setzte Magister Rapp seine Studien fort? War er
- wie später sein Freund Johannes Pistorius - in der Lehre tätig? Diese
Fragen sind noch nicht geklärt.35

Aus der Stadtpolitik hat Hieremias Rapp sich nicht ganz herausgehalten,
sagte man ihm doch nach, er „wolle einen Fuß auf der Kanzel, den anderen
auf dem Rathaus haben."

Das politische Geschäft war ihm vom Elternhaus her ja vertraut. Doch
führt der Chronist, sein Neffe Lazarus, weiter aus: „welches doch nur in
Kirchensachen geschehen ist.. . oder aber für Delinquenten durch Fürbitte
um Milderung oder gänzliche Abnahme der Strafe".36

Wie ist diese Stelle zu verstehen?

Vielleicht war dem 16jährigen Hieremias Rapp in Erstein anno 1560 der
Prozeß gegen den Wormser Jakob Zimmermann zu Herzen gegangen. Dieser
wurde der Zauberei angeklagt und nach erfoltertem Geständnis öffent-

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