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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 318
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Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. („Carolina" von 1532). § gegen Zauberei

lieh hingerichtet. Den Ablauf des Verfahrens regelte die „Carolina", die
1531 eingeführte Halsgerichtsordnung Karls V.37

Die Foltermethoden im Oberrheingebiet glichen sich im großen und
ganzen. Beim peinlichen Verhör wurde der oder die der Hexerei Beschuldigte
„aufgezogen", d. h. die Hände wurden auf dem Rücken zusammengebunden
und man schlang ein Seil um die so gefesselten Arme, welches
über eine Rolle an der Decke lief. An ihm wurden die Unglücklichen hochgezogen
. Wollten die sadistischen Folterknechte die Schmerzen erhöhen,
so befestigte man an den Füßen der Gefesselten schwere Gewichte oder
Steine. Dadurch wurden unter unbeschreiblichen Schmerzen dem Gequälten
Arme und Beine aus den Gelenken gerissen. Es gab leider weitere satanische
Sadismen, doch lassen wir die hier mal außer acht.38

Agatha Gwinner

Wie hat sich Rapp in der furchtbaren Zeit der sog. Hexenverfolgungen verhalten
, die in seiner Amtszeit gerade begann?

Die schlimmsten Exzesse gab es nach Franz Volks Untersuchung in den
nachfolgenden Jahrzehnten.39

Etwa so begann um 1600 die Hexenpsychose in Offenburg: Eine Mutter
mit ihrer Tochter aus Schutterwald, Eva und Maria Vetter, waren wegen
Traubendiebstahls in den Turm gebracht worden. Anstatt Bestrafung durch
„Pranger" oder „Geige" wurde Anklage wegen Hexerei erhoben. Unter
furchtbaren Foltern denunzieren sie vor ihrer Hinrichtung - die Mutter
brennt lebendigen Leibes, die Tochter wird vorher enthauptet - jetzt andere
Offenburger Frauen, darunter Else Gwinner, die „Bäcker-Else" und ihre
Tochter Agatha. Heldenhaft übersteht Else lange Zeit die furchtbarsten

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