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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 334
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0334
8 Lazarus Rapp: „Einfältiger und wahrhafter bericht der ganzen pfarr zu Offenburg
sampt annectierten Capellen, beschaffenheiten wegen der gehalten tag- und jahr-gottes-
dienst, auch alles einnämens und ausgebens sampt der beschwerden etc . .." bei K.
Walter: Bericht des Pfarrherrn Lazarus Rapp, S. 5, Anm.

9 s. Literaturangaben

10 s. Literaturangaben

11 Kähni: S. 23 ff

12 In: Aller des heiligen Römischen Reichs gehaltener Reichstage Ordnungen / und Ab-
schiedt / . . . Auch ist Kayser Carols deß V. Peinliche Halßgerichtsordnung . .. hierin
begriffen" Mainz, Caspar Behem, 1585, fol.

13 s. Anm. 12, Reichstag 1530: fol. 1 iii, r. „Offenburg und Zell im Harmerßbach / Johan
Gustenhoffer / Stattschreiber."

14 Günther, Hans-Jürgen, Biographie über Johannes Pistorius d. Ä. (in Arbeit).

Die CA entstand übrigens nicht im Alleingang des Philipp Melanchthon. Daß sie in
Gemeinschaftsarbeit sich so entwickelte, steht inzwischen außer allem Zweifel. Unbeantwortet
ist bislang die Frage, wie die „confessio Augustana" im „team work" entstand.

15 s. Anm. 12, Reichstag 1541

16 z. B. ROCKWELL, W. W.: Die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, Marburg
1904, oder HASSENKAMP, F. W.: Hessische Kirchengeschichte seit dem Zeitalter
der Reformation, I. Band, Frankfurt, 1864, S. 459-519, RE.

17 Das Gerede begann bereits auf dem Konvent in Hagenau im Sommer 1540.

18 SCHMIDT, KURT D.: Grundriß der Kirchengeschichte, 3. Aufl. Göttingen 1959, S.
Kl 16: „Für die politische Situation der Protestanten erwies sich bald die Doppelehe
des Landgrafen als verhängnisvoll."

19 Mayer, Hermann: Die Matrikel . . ., S. 182, Nr. 49: „Bonaventura Ersam Argentinens.
eiusd. dioc. 3. Aprilis (1508)". In Molsheim konnte Ersam noch nicht studiert haben, da
dort ein Theologiestudium erst ab 1580 möglich war. Vergl. Batzer, Ernst, Diözesanar-
chiv 1937, S. 231, davon abhängig wohl: Kähni, Otto: S. 36 und Ruch, Martin: S. 502.

20 Kähni: S. 36

21 Batzer, Ernst, Diözesanarchiv, 1937, S. 232

22 Ruch, Martin: S. 501-507

23 1 Vreneli = 20 Goldfranken = ca. 165,- DM (Ankauf im Januar 1994); somit haben die
19 Vreneli heute einen Wert von 3 135 DM. Ein Buch wurde durchschnittlich für
12 DM!! (Kurs 1994) hergegeben. Damit liegt der Verkaufspreis der gesamten Ersam-
Bibliothek deutlich unter dem Wert, mit dem auch nur das einfachste Rapp-Buch der
Ausstellung (19. 1.-20. 2. 1994 im Museum im Ritterhaus) versichert wurde. Wollte
man die Engelberger Bücher heute zurückkaufen, so müßte Hl. Kreuz wenigstens 6000
Vreneli oder 1 Million DM dafür „berappen". Das Tröstliche: die Bibliothek ist der
Nachwelt erhalten, es kann mit ihr wissenschaftlich gearbeitet werden.

24 Mayer, Hermann: Die Matrikel . . . (Jahrgang 1547). Vgl. auch Günther/Schlaefli-Ka-
talog . . . B, S. 38: Widmung in einem Folioband über den heiligen Irinäus, ediert
1548, lautet: „Viro optimo . . . Dno Martino Rapp, Parocho Offenburgi, Johannes Har-
tungus".

25 Dionysius Cartusianus, Katalog .. . B, S. 19-20, insgesamt 9 Titel

26 1 Floren - oder Reichstaler zählte IV2 Straßburger Gulden. Anm.: Was verdiente man
damals? Ein Schneider hatte einen Jahresverdienst von 8 Florenen im Durchschnitt, ein
Bäcker von 12, ein Lehrer ebenfalls von 12, ein Altarist bis zu 15 Florenen. Vom Wert
allein dieser sechs Bücher hätte man also gut ein Lehrergehalt für ein Jahr bezahlen
können. Wer sich solche Bücher leisten konnte, war vermögend. Vom Rapp-Freund

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