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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 362
(PDF, 127 MB)
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Person bezogen gelten, trotzdem wird man sie auch auf andere Jahre und
Fälle übertragen dürfen.

Die Anklage

Grundsätzlich lassen sich drei Wege feststellen, auf denen ein Mensch in
ein Strafverfahren verwickelt wurde:

1. indem eine Frau oder ein Mann förmlich angeklagt wurde, einen anderen
Menschen geschädigt zu haben,

2. indem bereits Inhaftierte während der gütlichen und peinlichen Befragung
Namen nannten,

3. indem Gerüchte oder schlechter Ruf die Behörden tätig werden ließen.

Der ersten Möglichkeit liegt die Vorstellung vom Schadenzauber zugrunde
; er entsprang der Urangst des Menschen vor körperlichen Gebrechen
und der Unfähigkeit, rational erkennbare Ursachen von Krankheiten zu
finden oder einzusehen. Ihn gab es lange vor dem Hexenwahn, bevor man
glaubte, der Teufel bringe als Anstifter oder Gehilfe zusammen mit bösen
Menschen Unheil über die Welt12. In den letzten Geständnissen spielt der
Schadenzauber gegen Menschen, Ernte und Vieh eine große Rolle; er erscheint
dort aber so schematisiert, daß man daraus nicht erschließen kann,
welche konkreten Anschuldigungen den Prozeß in Gang gebracht haben.
Diese aber sind wichtig, weil sie über das Denken und Fühlen der Bevölkerung
Auskunft geben können. Wir beziehen uns daher nur auf die verhältnismäßig
geringe Anzahl von Akten, die gezielt ein Verfahren einleiteten
.

1593 klagt Hans Marggraf gegen Catharina, Erhardt Wolfs Frau, - beide
stammen aus Appenweier - sie habe ihm seine Manneskraft genommen.
Dieser Vorwurf stößt die Untersuchung an, führt zu weiteren Beschuldigungen
und dann zum eigentlichen Prozeß, der mit der Hinrichtung Catha-
rinas endet12.

1602 bringen Dietrich Kayser und Christmann Geltreich aus Urloffen ihre
Mitbewohnerin Appolonia Miller ins Gefängnis, nachdem sie die Witwe
ohne Umschweife als Hexe bezeichnet haben. Die Gründe, welche die beiden
Kläger vorbringen, erscheinen erstaunlich geringfügig: Appolonia, die
mit Kayser in Unfrieden lebt, habe sich mit Kaysers Frau um Pflaumen
handgreiflich gestritten und in der Wut dabei geschrien, der Dietrich besitze
schönes Vieh, aber er müsse es nicht lange behalten; bald darauf gehen
dem Kayser eine Reihe Tiere ein. Erschwerend kommt hinzu, daß zwei bereits
verurteilte „Hexen" die Appolonia als ihre Gespielin bei Hexenge-

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