Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 364
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0364
wird von einem „hübschen, frischen, gesunden Büblein" entbunden, das
christlich getauft wird; aber dem Mesner sterben in diesen Tagen zwei
Schweine und ein Pferd. Der herbeigerufene Henker aus Windschläg untersucht
die Kadaver und stellt fest, dem Roß seien durch „böse Leut" die
Nieren zerdrückt worden. Daraus schließt Synoth, daß dies Brigitha Pfeiffer
aus Neid bewirkt habe. Aber „die gemeldt Zauberin oder Hebamm"
bringt noch schlimmeres Unglück. „Ich muß doch sehen, was du für einen
hübschen Sohn hast", soll Brigitha zur Mesnerin gesagt haben, als sie sich
über die Wiege beugte und das Kind an der linken Schläfe berührte. Keine
zwei Stunden, nachdem Frau Pfeiffer das Haus verlassen hat, beginnt das
Kind jämmerlich zu schreien, wird während der nächsten Tage immer
elender und stirbt.

In einem anderen Artikel klagt Pfarrer Synoth Brigitha und ihren Mann
Barthel an, sie hätten versucht, ein Kind zu rauben. Er beruft sich dabei auf
die auch anderen Personen im Dorf bekannte Erzählung des Ehepaares
Fritsch. Michel Fritsch und seine Frau seien eines Nachts mit ihrem kleinen
Kind im Bett gelegen, als sie durch ein lautes Getöse wie bei einem
sehr starken Wind geweckt wurden. Und da seien Barthel und seine Frau in
die Kammer gekommen und hätten von ihnen das Kind verlangt, und da
die Eltern sich weigern, versuchen sie, es mit Gewalt an sich zu bringen,
aber das Ehepaar Fritsch habe sich gewehrt, habe gebetet, das Kind mit
dem Kreuz bezeichnet und den Namen Jesu angerufen. Darauf haben die
beiden abgelassen und seien mit Hohn davongefahren. Aber bald darauf
seien die Mutter und das Kind gestorben. Michel Fritsch habe den Vorfall
den Behörden angezeigt, „es sei aber alles vertuscht worden"18.

Kindesraub und Kindestötung gehören zu den Standardvorwürfen, die
Hebammen und Hexen überhaupt gemacht wurden. Der Hexenhammer,
das berühmte Handbuch der Hexenverfolgung, widmet ihnen einige Kapitel19
, und das Landrecht für die Markgrafschaft Baden-Baden übernimmt
sie in seinen Fragenkatalog20. Von Kindesentführungen berichten unsere
Akten, soweit wir sehen, nicht mehr, wohl aber von einer schwangeren
Frau, die das kommende Kind dem Teufel versprechen muß21.

Die weiteren Artikel gegen Barthel Pfeiffer sind vergleichsweise harmlos.
Die „Anklageschrift" bezichtigt ihn des Schadenzaubers gegen die
Schweine des Pfarrers, der sich aber erfolgreich schützt, und daß er Tiere
bannen könne. Mit den magischen Kräften über das Vieh, die man ihm
nachsagt, soll er die Urloffener Bauern so getäuscht haben, daß sie ihn
in ihrer Wut beinahe umbrachten. Er stiehlt bei Nacht und Nebel den
Mitbürgern das Obst von den Bäumen, was zwar nichts mit übernatürlichen
Kräften zu tun hat, aber doch vermerkt wird, und er lehrt „junge

364


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0364