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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 365
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Töchter und Waisen", wie sie sich vor ungewollter Schwangerschaft hüten
können.

Aufgrund der Klagepunkte ermittelte die Behörde gegen die beiden und
führte einen Prozeß gegen sie. Am Ende wurde Barthel begnadigt, seine
Frau aber hingerichtet.

Weitaus öfter als durch eine direkte Klage wurden Personen vor das Gericht
gebracht, weil andere „Straffällige", durch die Folter zu falschen Geständnissen
gezwungen, oder aus Verbitterung oder Neid sie als Mittäter
benannt hatten.

Es bestehen keine Zweifel, daß die Folter angewandt wurde, um noch im
Verborgenen wirkende Unholde zu entlarven. Die Niederschriften des 16.
Jahrhunderts vermerken jedoch erstaunlich wenige Namen, die von den
gepeinigten Gefangenen den forschenden Richtern verraten wurden. Offensichtlich
trauten selbst die Fragenden dem Wahrheitsgehalt solcher erpreßten
Denunziationen nur wenig.

In unserem ersten Fall von 1569 bezeichnen die bereits inhaftierten Barbara
und Wolf Lenz drei Frauen als ihre Gespielinnen, die auch das Hexenwerk
mitgemacht hätten, aber wie oben schon dargelegt, wissen wir nur sicher
, daß die beiden Hauptangeklagten hingerichtet wurden22. In den im
letzten Jahrzehnt folgenden Prozessen nennen die Befragten nur die Namen
von Mitgefangenen, bereits verurteilten oder toten Personen. Auch
flüchten sie sich in Floskeln, sie hätten jene, die auch bei den Hexenversammlungen
gewesen seien, nicht erkannt, oder „sie hätten keinen
Namen"23.

Eine völlig andere Situation beschreiben die Akten, die während der Zeit
der schlimmsten Verfolgungen, 1629 und 1630, verfaßt wurden. Zwar gab
es auch in diesen beiden Jahren Menschen, die mit ähnlichen Ausflüchten,
wie sie oben angeführt wurden, redlich versuchten, ihre Mitbürger zu
schützen, es gelingt ihnen jedoch immer weniger. Bewußt setzte man die
Folter ein, um noch mehr „Straftäter" zu bekommen, so wird die Namensliste
im Protokoll der Anna Schertlein mit der Bemerkung unterbrochen
„jederzeit stattlich uffgezogen"24, was heißt, die Frau wurde an auf dem
Rücken zusammengebundenen Händen und von hinten über Schultern und
Kopf gezerrten Armen mit einem Seil in die Höhe gezogen, bis sie frei
über dem Boden hing.

Die Namen jener, die angeblich an Hexenhochzeiten, Hexenversammlungen
, Wetter- und Schadenzauber mitgewirkt haben, häufen sich. 10, 20, 30

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