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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 367
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wehrt, wenn der Pfarrer sie eine Hexe schilt, nur, „Der Pfaff weiß nit, was
er sagt."

Auch auf diese Anzeige hin, handelten die Behörden; Folter- und Geständnisprotokoll
fehlen, wir wissen aber aus Berichten anderer Verurteilten,
daß Frau Margarete Sauer verbrannt wurde26.

Dieser Schriftsatz weist auch die dritte der oben genannten Möglichkeiten
auf, durch die ein Mensch in die Gefahr der Verfolgung geraten kann,
wenn abwertende Urteile und schwerwiegende Anschuldigungen, wie hier
die des Pfarrers, ohne daß man sie überprüft, weitergegeben werden, und
zuletzt als öffentliche Meinung die Behörden erreichen. Diese Form wird
der nächste Abschnitt noch ausführlicher beschreiben.

Zeugenverhöre

Der erste amtliche Schritt im Gerichtsverfahren, der in unseren Akten protokolliert
ist, bildet das Zeugenverhör. Auf die oben dargelegte Anklage
des Hans Marggraf gegen Catharina Erhardt ordnete der Sekretär der
Landvogtei Ortenau Ludwig Stecher, vom Landgericht Appenweier gebeten
, für den 7. September 1593 eine „Kundschaft", eine Zeugenbefragung
an. 17 Personen aus Appenweier sollten vor einer Kommission aussagen,
die sich aus Stecher und zwei Zwölfern aus Griesheim zusammensetzte.
Auf einen Teil der namentlich ausgewählten wurde verzichtet, als sich herausstellte
, daß sie beiden Parteien „durch Freundschaft oder Verwandtschaft
" verbunden waren. Es mag für die Ernsthaftigkeit sprechen, mit der
die Behörde arbeitete, daß die übrigen Vorgeladenen einen „leiblichen Eid
mit aufgehobenen Fingern zu Gott und den lieben Heiligen" ablegen mußten
, über alles, was sie von der fraglichen Sache wußten, die lautere Wahrheit
zu sagen27.

Wie erinnerlich, warf Hans Marggraf der Catharina Erhardt vor, sie habe
ihm seine Mannheit genommen. Den Ausgangspunkt der Anhörung bildeten
die Aussagen mehrerer Bürger über eine körperliche Untersuchung des
Klägers. An einem Sonntag waren vier Männer in das kleine Stübchen des
Wirtshauses gerufen worden, um Marggraf „zu besichtigen". Sie berichteten
, Hans Marggraf habe sich „bloß ausgezogen, da haben sie gesehen, daß
er ein dürrer, armseliger Mann am Leib sei, ihm eben die Haut über den
Leib spannt, und der Pauch eingezogen: so sei ihm sein Rohr der Heimlichkeit
gar zerfallen und todt, so habe er, Hans, ihnen auch angezeigt, was
er harne, so laufe es eben unter sich, und habe keine Kraft mehr, daß er
darob geweint hab"28.

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