Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 428
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0428
Rechnungsbeleg über Transport- und „ Turmkosten" für den „ vermögenslosen
Joseph Schmidt (StaO 11/3324).

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Gemeindegesetze von 1831 entschloß
sich die großherzoglich-badische Regierung zu einer erneuten Änderung in
der Armen- und Bettlerfrage. Maßgebend war die „Verordnung über das
Verfahren bei der Bestrafung der Bettler und die Gebühren für die Einfan-
gung derselben vom 13. 3. 183524". Im Text der Verordnung finden wir Argumentationsmuster
der Pauperismusautoren wieder: „Man hat aus den
vorgelegten Uebersichten über die Thätigkeit der Gendamerie und aus den
erhobenen Berichten der Kreisregierungen entnommen, welche große Anzahl
von Bettlern den arbeitsamen Bürger belästigt; man hat aber zugleich
die Ueberzeugung gewonnen, daß keine oder wenige dieser Bettler zu jener
Klasse gehören, die entweder nicht arbeiten oder keine Arbeit finden
kann. Die Mehrzahl besteht vielmehr aus solchen, welche aus Hang zum
Müssiggang eine Plage des Landes sind, die Armenanstalten und die wahrhaft
Dürftigen eines Theils der ihnen zugedachten Unterstützung berauben,
und im müßigen Herumziehen Gelegenheit finden, die öffentliche Sicherheit
zu gefährden25." Die in der Verordnung als „arbeitsscheue Bettler und
Arme" bezeichneten Personen wurden endgültig von der „Klasse von
Unglücklichen" getrennt, die wegen Gebrechen, Krankheit oder Alter zu
arbeiten unfähig und vermögenslos sind, oder „die augenblicklich - was

428


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0428