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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 433
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St. Andreasfonds Offenburg
Kirchenfonds Offenburg
Stadt Offenburg
Armenfonds Offenburg
Landkapital Offenburg
Prädikaturfonds Offenburg
Kirchenfonds Weingarten
Kirchenfonds Zunsweier
Sophienstiftung Offenburg
Kirchenfonds Elgersweier
Häusslerstiftung Offenburg

138.900 Gulden (1852/53)
79.847 Gulden (1853/54)
51.918 Gulden (1852)
35.297 Gulden 1852/53)
27.666 Gulden (1853/55)
13.881 Gulden (1851/53)
13.171 Gulden (1851)
12.644 Gulden (1851/52)
11.939 Gulden (1853/54)
2.014 Gulden (1857)
3.719 Gulden (1851/53)

Kirchen, Stiftungen und Kommunen legten ihr Geld an und bildeten auf
diese Weise ein Mikrosystem lokaler Finanzbeziehungen. Die Stadt Offenburg
belieh Zeller Einwohner, der Stab Zell wiederum nahm Gelder beim
örtlichen Kirchenfonds und diversen anderen Fonds auf. Aus den laufenden
Zinseinnahmen deckte die Stadt einen Teil ihrer Ausgaben, die Pfarrei
steckte Überschüsse in die Sanierung von Pfarrhaus und Kirche. Die Armenfonds
zahlten aus den Zinsen Almosen, Grabkerzen und Schulgelder
an ihre Armen.

Während die Kirchenfonds eine sehr lange Geschichte vorweisen können,
sind die Armenfonds nicht älter als schätzungsweise 170 Jahre. In Offenburg
wurde der 1813 gegründete Armenunterstützungsfonds 1832 mit den
Schaffneien des Gutleuthauses und der Elendenherberge vereinigt. Diesem
Armenfonds wurden auch verschiedene kleine Stiftungen einverleibt, u. a.
die Spenden des Reichsschultheißen Witsch und dessen Gattin zur Unterstützung
mittelloser Bürgersöhne und -töchter.

Die Einführung der Armenfonds leitete eine weitere Phase der Kommunalisierung
und Säkularisierung der Armenversorgung ein. Letztere hatte die
Abtrennung kirchlicher Stiftungen, die zu Kulturzwecken und zur Seelsorge
dienten, von sogenannten „milden Stiftungen", mit denen weltliche
Dinge unterstützt wurden, organisatorisch bereits vollzogen. Zu Beginn
des vorigen Jahrhunderts nahm die großherzogliche Regierung eine tiefgreifende
rechtliche und institutionelle Umstrukturierung des Stiftungswesens
vor. Das Organisationsedikt vom 26. November 1809 unterstellte
die örtlichen Stiftungen sogenannten Amtsrevisoren, welche die Ortsalmosen
und Heiligenfonds verwalten, sowie Bettler und Vaganten kontrollieren
sollten30. Zwischen der örtlichen Stiftungsverwaltung und den Almosenempfängern
schob sich somit eine staatliche Zwischeninstanz. Die organisatorischen
Veränderungen betrafen auch die Stiftungspraxis: Seit dem
ersten Konstitutionsedikt vom 14. Mai 1807 durfte der Kirche das

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