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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 465
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bürg, eine eigene Pfarrei bilden zu dürfen. Man wies darauf hin, daß das
Pfarreinkommen in Oberschopfheim ca. 1800 fl betrage, das reiche doch
für 2 Pfarrer (allerdings wurde es nur auf 1040 fl veranschlagt); der Pfarrer
von Oberschopfheim sei gestorben, darum sei der Augenblick günstig; die
Seelenzahl der Katholiken betrage 380, was die Selbständigkeit rechtfertige
; Oberschopfheim müsse die Kirche erweitern, was durch den Wegfall
Diersburg entfalle. Unterschrieben war das Gesuch von Michael Feißt, Benedikt
Kempf, Georg Feißt, Georg Heitzmann, Johannes Kempf, Leodegar
Spitzmüller, Johannes Sahr.

Die Antwort des Direktoriums des Kinzigtalkreises in Offenburg vom 28.
9. 1926 lautete: Die mißliche Lage wird anerkannt (IV2 Stunden Weges,
schlechte Wege, Kranke unversorgt, Verwahrlosung der Jugend, Kirchenbesuch
im Winter und bei schlechtem Wetter gleich null). Aber es müßten
zunächst alle Katholiken gehört und die Details geklärt werden.

Am 26. 10. 1826 wird daraufhin eine Versammlung der Katholiken Diersburgs
im Beisein von Amtmann Orff durchgeführt, in welcher folgende
Punkte herausgestellt wurden:

1. für eine eigene Pfarrei in Diersburg sei es noch zu früh, man wolle sich mit einem
Kaplan begnügen.

2. Für einen Kaplan in Oberschopfheim sei das Pfründeeinkommen groß genug,
außerdem hoffe man auch auf die Unterstützung vonseiten gnädiger Herrschaft
.

3. Der Diersburger Anteil an der Oberschopfheimer Kirche (74) solle dortseits
abgelöst werden und damit in Diersburg eine Kirche gebaut werden.

4. Der Kaplan solle jeden Sonn- und Feiertag in Diersburg Gottesdienst halten,
dazu 2 mal werktags (Mittwoch und Freitag), dazu die Taufen, Trauungen,
Beerdigungen, ebenso die Krankenbesuche. Für Kirche und Friedhof seien geeignete
Plätze vorhanden.

5. Transport des Kaplans: Der Pfarrer von Oberschopfheim müsse ohnedies ein
Pferd halten, aber man sei auch bereit, mit dem Pfarrer ein Abkommen zu
treffen.

6. Einrichtung des Gottesdienstes: V4 der Gerätschaften in Oberschopfheim
gehöre den Diersburgern, das übrige solle durch die Ablösung und freiwillige
Spenden beschafft werden.

7. Mesner: Dem jetzigen Oberschopfheimer Mesner könne man den Diersburger
Anteil der Besoldung nicht nehmen, aber bei einer Neubesetzung der dortigen
Stelle fällt der entsprechende Anteil nach Diersburg: 10 fl, 2 Viertel Halbweizen
von jedem katholischen Bürger (wer keine Garbe gibt, bezahlt 2 Kreuzer),
in der Zwischenzeit wolle man alles in eigenen Kosten tragen.

8. Ihr Anteil am Oberschopfheimer Heiligenfonds solle entweder vom dortigen
Fonds abgetrennt werden oder durch laufende Zahlungen vergütet werden; bei
der mit Oberschopfheim zu treffenden Abfindung wäre zu berücksichtigen.

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