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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 492
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ten, die Steuern zu erheben und die französischen Vorschriften und Anordnungen
zu beachten. Bei der eigenen Unkenntnis der betreffenden Gesetze
und Vorschriften und dem völligen Mangel an mit diesen vertrautem Personal
, verbunden mit der mangelnden Kenntnis der lokalen Verhältnisse in
dem zu verwaltenden Lande, war dies eine recht schwere Aufgabe, deren
Lösung nicht auf einen Schlag, sondern nur Schritt vor Schritt möglich
war. Im Oberelsaß war Breisach und Beifort noch in Feindes Hand und nur
mangelhaft zerniert, desgleichen im Unterelsaß Pfalzburg und Bitsch18.
Pfalzburg war glücklicherweise so unbedeutend, daß es die Linie Zabern-
Saarburg, an der es lag, nicht zu sperren vermochte. Dagegen sperrte das in
Felsen gehauene, stark befestigte Bitsch die Linie nach Lothringen vollständig
ab. Wir mußten uns deshalb zunächst darauf beschränken, nur in
dem Landesteile nördlich von Straßburg bis Weißenburg (einschließlich)
und nordwestlich bis Bitsch (ausschließlich) unsere Steuerstellen zu errichten
. Es geschah dies in allen in diesem Gebiete liegenden Orten, in denen
sich auch zur französischen Zeit Steuerreinnehmereien befunden hatten.
Jedem Steuereinnehmer wurde für den sogenannten ambulanten Dienst ein
Steueraufseher beigegeben, in größeren Orten auch mehrere. Die Steuer-
einnehmereien stellten nicht wie bei uns in Baden bloß eine Lokalbehörde
(eine örtliche Steuerhebestelle) vor, sondern hatten zugleich einen gewissen
entsprechenden Bezirk zu verwalten, ähnlich wie bei uns in Baden die
Obereinnehmereien (Finanzämter). Doch waren die Steuereinnehmereibezirke
erheblich kleiner als unsere badischen Finanzamtsbezirke. Diese
Steuereinnehmereien, denen als Vorstand ein Steuereinnehmer vorgesetzt
war, hatten die Steuergelder zu erheben, zu verrechnen und an die Straßburger
Hauptkasse, die wir in Angliederung an die Straßburger Steuerein-
nehmerei errichtet hatten, abzuliefern, entweder mit der Post, soweit Postanstalten
schon funktionierten, oder persönlich.

Die Ausstellung der nach französischem Gesetz gerade wie bei uns in Baden
für jeden Weintransport erforderlichen steuerlichen Begleiturkunde geschah
durch besondere Unterbeamte (die sogenannten Büralisten), welche
zu französischer Zeit in jedem Orte, in welchem das Bedürfnis hierzu vorlag
, aufgestellt waren, aus der Zahl der Ortseinwohner entnommen wurden
und durch die Gebühren entlohnt waren, die die Steuerpflichtigen für die
Erhebung der Scheine zu entrichten hatten. Dieses Institut erhielten wir
aufrecht, und es fanden sich auch zur Übernahme dieses allerdings recht
unbedeutenden Amtes überall elsässische Ortseingesessene (meist Krämer
etc.) gerne bereit. Es ergaben sich dabei keine Schwierigkeiten.

Überhaupt stießen wir bei Einsetzung unserer Beamten, der Einrichtung
der Büros und auch bei der Erhebung und Betreibung der Steuern selbst
fast nirgends auf Hindernisse. Viel trug dazu bei, daß es die altgewohnten
Steuern waren, die die Leute zu entrichten hatten, und keine neuen unge-

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