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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 574
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Trotz des Drängens durch den Bürgermeister bevorzugte der Gartenbauwirtschaftsverband
jedoch einen langsamen Aufbau der Marktordnung, um
die Erzeuger schrittweise an diese zu gewöhnen.157 Im August 1935 begann
mit der Erklärung der nördlichen Hälfte des Bezirksamtes Bühl zum
geschlossenen Anbaugebiet Bühl die erste Phase der Marktordnung. Nie
zuvor hatten die Obsterzeuger im Bühler Bezirk derartige Einschränkungen
und Maßregelungen über sich ergehen lassen müssen. Die Schilderung
des praktizierten Verfahrens macht die tiefgehende Neuerung im Obstverkauf
deutlich: Der freie Verkauf von Obst wurde gänzlich verboten. Das
gesamte Obstaufkommen mußte an die Sammelstellen in Sinzheim, Steinbach
, Bühlertal und Ottersweier angeliefert werden, um dann von der
OAG in Bühl zentral erfaßt zu werden. Die Händler wurden durch die Verpflichtung
, einen Aufkaufblock zu führen, in den alle Verkäufe einzutragen
waren, kontrolliert. Die Erzeuger mußten ihre Ware namentlich kennzeichnen
, und das Obst wurde gegen eine Gebühr von 20 Rpf. pro Zentner gewogen
. Dann erhielt der Erzeuger einen Wiegeschein, von dem nach erfolgtem
Verkauf ein Kontrollabschnitt abgerissen wurde.158 Auch sollte
künftig „sämtliche unreife Ware" rigoros beschlagnahmt werden.159 In der
südlichen Hälfte des Bezirksamtes wurde die Achag (mit den Außenstellen
Kappelrodeck. Renchen und Sasbach) zur Zentralstelle des geschlossenen
Anbaugebietes Achern. Die Bestimmungen waren dieselben.160 Der Ort
des (Bühler) Zentralmarktes war die am 11. August 1935 - nach nur dreimonatiger
Bauzeit - im Rahmen einer Feier eröffnete Obstmarkthalle. In
Anwesenheit des Landesbauernführers und des Kreisleiters konnte nun
Ewald die langjährigen ergebnislosen Bemühungen der demokratischen
Politiker um den Hallenbau verhöhnen.161 Das Regime hatte die Markthalle
, deren Bau vor 1933 propagiert wurde, zum äußeren Zeichen seiner
Wirtschaftsordnung gemacht. Erst die Zusammenfassung des Marktgeschehens
unter dem Dach der Markthalle ermöglichte eine umfassende
Kontrolle der Erzeuger. Im Mai 1937 kündigte sich nun der nächste, die
Marktordnung vollendende, Schritt an. Der freie Verkauf an den Handel
wurde nun ganz ausgeschaltet, indem die Achag und OAG zu Bezirksabgabestellen
erklärt wurden.162 ,,[D]ie Ware wird künftig von der Bezirksabgabestelle
als Käuferin abgesetzt." Diese hatte dabei zwei Ziele zu verfolgen
, nämlich die „Belieferung der Verbraucherschaft und Sicherstellung
der Ware für die Vorratswirtschaft."163 Damit war eine weitere Stufe der
Wirtschaftsüberwachung erreicht. Die Abrechnung erfolgte von nun an
- wie von Ewald zwei Jahre zuvor angekündigt - zentral über einzelne
Banken in Bühl. Bei Anlieferung an eine der drei Sammelstellen bzw. an
eine in jedem Ort eingerichtete Hilfssammelstelle wurde direkt bezahlt.
Allerdings waren dann auch höhere Gebühren zu entrichten. So betrug die
Gebühr für den Erzeuger bei einer Anlieferung an den Hauptmarkt 4% des
Warenwertes, wurde die Ware bei den örtlichen Sammelstellen abgegeben,

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