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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 132
(PDF, 147 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0132
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
ist vertraglich vereinbart, den vor dem Oberrheinausbau vorhandenen
Hochwasserschutz wiederherzustellen. Auf baden-württembergischem Gebiet
hat das Land die Aufgabe und Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen
zu planen, umzusetzen und zu betreiben.

Aus diesem Grund wurde 1988 das Integrierte Rheinprogramm - das IRP

- des Landes Baden-Württemberg beschlossen. Es wurde dazu in einer interdisziplinären
Zusammenarbeit mit allen betroffenen Verwaltungen und
sachverständigen Dritten ein Rahmenkonzept erstellt, daß die dazu notwendigen
Maßnahmen beinhaltet.

2.1. Ziele des Integrierten Rheinprogramms

Die beiden gleichrangigen Ziele des IRP's sind:

- Wiederherstellung des Hochwasserschutzes, der vor 1955 bestand,

- Erhaltung und Regenerierung auetypischer Biotopsysteme in einer lebensfähigen
Rheinlandschaft.

Das eine Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die Wiederherstellung
des Hochwasserschutzes, der vor dem Bau der Staustufen bis 1955 und
damit vor Eintritt der Hochwasserverschärfung vorhanden war. Folgende
Wassermengen können im Rhein abfließen, ohne Schäden an den Rheindämmen
anzurichten:

- am Pegel Maxau im Raum Karlsruhe 5000 m3/s,

- am Pegel Worms im Raum Mannheim/Ludwigshafen 6000 m3/s.

Diese Abflüsse traten vor dem Rheinausbau bei Karlsruhe statistisch gesehen
im Durchschnitt alle 200 Jahre auf und im Bereich Mannheim/Ludwigshafen
alle 220 Jahre. Das Problem ist, daß bei der heutigen Situation die
Hochwasser gleicher Jährlichkeit mehr Wasser abführen, nämlich am Pegel
Maxau 5700 m3/s und am Pegel Worms 6800 m3/s. Der angestrebte Hochwasserschutz
kann deshalb nur dann erreicht werden, wenn die Abfluß-
spitzen der 200- bzw. 220jährlichen Hochwasserereignisse um 700 m3/s am
Pegel Maxau bzw. um 800 m3/s am Pegel Worms gemindert werden (siehe
Abb. 3). Diese Forderung ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Französischen Republik 1975 vertraglich festgelegt worden.

Das zweite Ziel des Integrierten Rheinprogramms bezieht sich auf die Folgen
des Oberrheinausbaus, die sich auf die Ökologie auswirken. Durch den
Verlust von 130 km2 Aueflächen ist wichtiger Lebensraum für auetypische
Arten, wie z.B. dem Eisvogel oder der Uferschwalbe, verlorengegangen.

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