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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 192
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0192
schrifft ahn dz Kay[serlichen] CammerRichter Zue Speyer vohrstendig zue
sein, damit wann dergleich Person [= Fehr] sich bei der Cammer wider
mich [= den Kommissar] beclagt nicht alß baldt P[ro]cessus erkhent werden
" möge". Sulz hatte also offenbar Angst davor, daß Fehr gegen ihn am
RKG klagen werde, falls sein Antrag, nach Straßburg ziehen zu dürfen,
wegen des geplanten Hexenprozesses gegen seine Frau endgültig abgeschlagen
würde. Der Offenburger Rat befürchtete zudem, daß „bey der
Bürgerschaft in newer Unrhuwe (.. .) werck werde"100, wenn man nach
vierjähriger Pause nun mit der Hexeninquisition fortfahre. Diese Unsicherheit
des Rates und die Empfehlung des Kommissars belegen, daß die Peinlichkeiten
des Prozesses gegen Barbara Pfäffinger, die sich ja immer noch
in Hausarrest befand, noch gegenwärtig waren. Um neuerliche Unannehmlichkeiten
, die man bei einer RKG-Klage zu gewärtigen glaubte, zu vermeiden
, beauftragte der Rat Balthasar Metzger und den Stadtschreiber, an
den Kammerrichter in Speyer zu schreiben und sich dort grünes Licht für
die Verfolgungen geben zu lassen, wie Graf Sulz es empfohlen hatte. Für
den Fall, daß Hans Wolf Fehr gegen die Verfolgung seiner Frau in Speyer
klagen sollte, glaubte man sich nun gut vorbereitet.

Der Rat hatte den Plan, Maria Linderin als Hexe zu verhaften, inzwischen
fest beschlossen und wurde hierin vom kaiserlichen Kommissar unterstützt
: „mahn soll mit Rath der Rechtsgelehrten handtlen, dann der Teuffei
ain betrüger der sich wol Inn frommer leüt gestalt" verkehren könne101. Da
Volk, Soldan/Heppe und Baschwitz Graf Sulz fälschlich für den RKG-Prä-
sidenten halten, interpretieren sie diese Äußerung irrtümlich als Beweis für
den Teufelsglauben des Kammergerichts. Baschwitz versteigt sich sogar zu
der Behauptung: „Der Vorsitzende des Reichskammergerichts drückte sich
hier mit derselben tölpelhaften Weltfremdheit aus, der man auch in so
manchen Rechtsgutachten juristischer Fakultäten begegnet"102. Nichts ist
indes falscher als diese Ansicht. Nachdem der Offenburger Rat nämlich
Anfang Juli Maria Linderin tatsächlich als Hexe verhaftet hatte, klagte ihr
Ehemann Hans Wolf Fehr wie befürchtet tatsächlich sofort in Speyer.
Ungeachtet des Offenburger Schreibens vom 13. Juni wurde das RKG aber
wiederum sehr schnell aktiv. Schon am 10. Juli überbrachte der Kammerbote
Hanß Hopp ein „Kay: Schreiben von dem hochlöbl. Cammergericht
In ca[usa] Hans Wolf Fehren (. . .) Inn wölch befehll wirt innerhalb Monats
frist Zue bericht waß mit Ihrer der Maria verhandlet worden"103. Im Gegensatz
zur Hoffnung der Ratsherrn, daß durch das vorbeugende Schreiben
an den Kammerrichter Interventionen des RKG im Fall Fehr-Linderin
abgewendet werden könnten, war das Gericht also doch zugunsten der
Inquisitin tätig geworden. Nach eigenen Angaben will der Rat das Berichtsschreiben
„mit gepürender Reuerentz empfangen" haben. Welcher
Ärger jetzt aber wieder drohte, sollte sich noch am gleichen Tage heraus-

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