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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 193
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stellen. Kurz nach dem Kammerboten erschien nämlich ein kaiserlicher
Notar namens Johann Friedrich Gulden, der von Fehr und seinen Freunden
beauftragt worden war, sich um die Aufhebung der Isolierhaft zu bemühen
oder sogar die Freilassung der Linderin „auff genügsame Caution" zu erreichen
. Der Rat war dazu jedoch nicht bereit und redete sich damit heraus,
daß der Antrag des Notars dem RKG-Berichtsschreiben widerspreche und
somit nicht erfüllt werden könne. Lediglich ein Berichtsschreiben habe das
RKG gefordert, nicht jedoch die Freilassung der Inquisitin. Unter Protest,
so bemerkte Gulden, „müsse ers geschehen lassen", und verließ das Rathaus
.

Offenburg arbeitete nun die Antwort auf das RKG-Berichtsschreiben aus.
Anfang August wurde in einer Ratssitzung vermeldet, „daß nemblich meiner
Herren104 Exceptiones105 mit allen beylagen dem Obristen Cammer
Presidenten überliefert [worden seien], der sich erbotten [habe,] auff den
nechsten Rechtstag die sach ahn die handt Zue nemmen"106. Dies klang beruhigend
, der Rat war „zuefriden". Der RKG-Präsident schien damit auf
Seiten Offenburgs zu stehen und würde den Fall zur Zufriedenheit der
Reichsstadt entscheiden. Die optimistische Grundhaltung der Ratsherrn
dürfte einen Monat später sogar noch gesteigert worden sein. Philipp Seib-
lin, der ständige RKG-Prokurator Offenburgs107 und Prozeßbevollmächtigter
im Fehr-Prozeß, übersandte einen Brief, „daß khein gefahr zue erwarten
(.. .) dan der H[err] Cammerpraesident beraits also Judicirt haben soll"108.
Obwohl die RKG-Entscheidung noch nicht verkündet worden war, teilte
Seiblin somit bereits mit, daß Offenburg den Prozeß gewonnen hatte. Da
von seiten des RKG bisher nur ein Berichtsschreiben ergangen war, ist
Seiblins Auskunft so zu interpretieren, daß nun wohl weder eine Citatio
noch ein Mandat erkannt, sondern der Prozeß gar nicht erst in das sog. Ju-
dizialverfahren übergeleitet werden würde109.

Die Hoffnungen des Rates auf ein schnelles Ende des RKG-Prozesses wurden
jedoch enttäuscht. Vier Tage nach dem Eingang von Seiblins Schreiben
mußte die Reichsstadt nämlich erkennen, daß sie sogar noch in einen
zweiten RKG-Prozeß verwickelt worden war. Der Kammerbote Wilhelm
Rosche, der an diesem Tag vom Offenburger Rat empfangen wurde, teilte
nicht etwa ein Ende des Fehr-Prozesses mit, sondern überbrachte „von
Speyer ein befelchschreiben umb bericht In ca. der eingezogenen Wilhelm
Otten hausfrawen"110. Der Offenburger Bürger Wilhelm Ott war dem Beispiel
Fehrs gefolgt und hatte gegen die Verhaftung seiner Ehefrau Ottilia,
geb. Trescherin, ebenfalls das Kammergericht angerufen.

Wie groß die Irritation in Offenburg jetzt war, zeigte sich bereits zwei Tage
später auf der Ratssitzung am 19. September. Der Schultheiß und andere

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