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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 117
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0117
Finanzen und Haushalt

Der Kreistag hat am 13.12.1994 den Haushaltsplan des Ortenaukreises mit
den Wirtschaftsplänen der Kreiskrankenhäuser für 1995 verabschiedet.
Hohe Ausgabenzuwächse, vor allem im Sozialbereich (+ 16,2 Mio. DM)
sowie im Jugendhilfebereich (+ 1,2 Mio. DM) prägten den Haushalt 1995.
Der Kreistag konnte eine Erhöhung der Kreisumlage nur durch Ansatzkorrekturen
wie die Aussetzung von Tilgungsleistungen in Höhe von 5,2 Mio.
und einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1 Mio.
DM verhindern. Der landesweite Einbruch bei der Grunderwerbssteuer
führte auch beim Ortenaukreis zu Mindereinnahmen von etwa 2 Mio. DM.
Der Gesamthaushalt des Ortenaukreises 1995 beträgt 498 211 000 DM.
Die Verschuldung des Landkreises ist mit 241,1 Mio. DM nach wie vor
sehr hoch. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt Ende 1995 608 DM. Im
Landesdurchschnitt liegt sie bei 491 DM. Bei einem Kreisumlagesatz von
30,27% der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden beträgt
das Aufkommen 174,3 Mio. DM. Die Personalkosten betragen 1995 rund
75,1 Mio. DM. Die im Jahr 1994 angeordnete Stellenbesetzungssperre galt
auch 1995 unverändert weiter.

Die Kliniken und Heime des Ortenaukreises

Das Jahr 1995 war durch eine Reihe von Gesetzgebungsinitiativen geprägt.
Im Krankenhausbereich war dies die Bundespflegesatzverordnung 1995
(BPflV), die durch insgesamt vier Änderungsverordnungen ergänzt beziehungsweise
geändert werden soll. Es zeichnet sich jedoch ab, daß die gesetzlichen
Krankenversicherungen für 1995 ein Defizit ausweisen werden.
Um die Beitragssatzstabilität zu gewährleisten, wird daher seitens des Gesetzgebers
in Form weiterer Gesetze die Fortführung einer noch strikteren
Budgetdeckung als in den Jahren 1993-1995 angestrebt. Der Anspruch
einer optimalen medizinischen Versorgung zu leistungsgerechten Preisen
läßt sich nur schwerlich mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität vereinbaren
. Insofern stehen den Kreiskrankenhäusern schwierige Zeiten bevor
. Im Heimbereich waren 1995 zahlreiche und umfangreiche Veränderungen
der rechtlichen Voraussetzungen bestimmend. Stichwortartig seien
hier genannt: Pflegeversicherungsgesetz, Landespflegegesetz, Pflegebuchführungsverordnung
. Verbunden damit waren vielfältige und intensive
Umstellungs- und Vorbereitungsarbeiten.

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