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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 131
(PDF, 127 MB)
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Sozialhilfe

Im Jahre 1995 stiegen die Kosten in der Sozialhilfe weiterhin an, auch
wenn durch die Einführung der Pflegeversicherung zum 01.01.1995 eine
Entlastung bei der Hilfe zur Pflege eingetreten ist.

Die Gründe hierfür sind:

- Langzeitarbeitslosigkeit und ihre Folgen sowie die allgemein hohe Arbeitslosigkeit
.

- Hilfsbedürftigkeit bei Alleinerziehenden und in Scheidung lebenden
Personen.

- Die Zahl der hilfsbedürftigen Ausländer (Asylbewerber, abgelehnte geduldete
und anerkannte Asylbewerber) ist weiterhin sehr hoch.

- Nach wie vor stehen viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen
Jugoslawien im Hilfebezug.

- Der Abzug der französischen und kanadischen Streitkräfte in Offenburg
und Lahr hatte zur Folge, daß in hohem Maß Sozialhilfebedürftige in
die freigewordenen Wohnungen eingezogen sind. Dies waren insbesondere
Aussiedler, die zumeist ohne Arbeit sind.

- Aussiedler sind in großer Zahl auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, da
die Eingliederungshilfe nach sechs Monaten durch den Bund beendet
wird.

Im Ortenaukreis bezogen zum Stichtag 01.09.1995 insgesamt 15 999 Personen
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Form von Hilfe
zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen. In vielen Fällen
wurden mehrere Leistungen gleichzeitig in Anspruch genommen, etwa
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe. Im einzelnen handelt
es sich um folgende Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt (13 978
Personen), Hilfe zur Pflege (1571 Personen), Krankenhilfe (1539 Personen
), sonstige Hilfen (125 Personen). Der Zuschußbedarf zu den Leistungen
der Sozialhilfe betrug im Jahr 1995 74 889 000 DM. Der größte Anteil
entfällt auf die Hilfe zum Lebensunterhalt mit 58,5 Millionen DM, gefolgt
von der Hilfe zur Pflege mit 10,8 Millionen DM und der Krankenhilfe
mit 5,1 Millionen DM.

Der Zuschußbedarf ist gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres
um etwa 8,7% gestiegen. Die Erhöhung ist eine Folge der ständig steigenden
Fallzahlen. Sie entspricht dem landesweiten Trend und ist auch Konsequenz
des zunehmenden Abbaus vorrangiger Leistungen. Es zeichnet sich
ab, daß die Haushaltsansätze 1995 leicht unterschritten werden, was auf
die Auswirkungen der Einführung der Pflegeversicherung zum 01.01.1995
und der Leistungsgewährung der Pflegekassen für den ambulanten Bereich
mit Wirkung vom 01.04.1995 zurückzuführen ist.

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