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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 133
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Adoptionsberatung und -Vermittlung

Im Berichtsjahr 1995 konnten sechs Kinder, darunter zwei Kinder aus dem
Ausland, an Adoptiveltern vermittelt werden. Im gleichen Zeitraum wurden
38 Adoptionen, darunter 21 Stiefelternadoptionen, abgeschlossen. Die
Anzahl an Ehepaaren, die ein Kind adoptieren wollen, ist unvermindert
hoch. Die Bewerber wurden daher erstmals in Gruppen zusammengefaßt.
Dadurch war es möglich, die Ehepaare qualifizierter und effizienter zu informieren
und auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Erstbewerber nehmen seit
1995 zuerst an einer Informationsveranstaltung teil und entscheiden anschließend
, ob Adoption für sie der richtige Weg ist. Ehepaare, die ihre Bewerbung
aufrechterhalten, nehmen sodann an drei Abendveranstaltungen
teil, in deren Verlauf eine abgebende Mutter und Adoptiveltern über ihre
Erfahrungen berichten. Ferner wurde in diesem Jahr zum ersten Mal ein
Treffen der Selbsthilfegruppen von Adoptivfamilien veranstaltet mit dem
Ziel, einen gegenseitigen Austausch der Gruppen zu ermöglichen und den
einzelnen Familien die Möglichkeit zu geben, den Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle
aufrechtzuerhalten.

Die Sozialen Dienste

Die Sozialen Dienste leisten in der Sozial- und Jugendhilfe psychosoziale
Beratung. Grundlage ihres Handelns ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz
und das Bundessozialhilfegesetz. Im Bereich der Jugendhilfe ist es ihre
Aufgabe, die Familie in der Erziehung zu unterstützen und zu beraten, Hilfen
zur Erziehung zu planen und zu steuern, Kindern, Jugendlichen und
jungen Volljährigen in vielfältigen Problemlagen Hilfestellungen zu geben
sowie Beratung bei Trennung und Scheidung zu leisten. In das Aufgabenfeld
der Psychologischen Beratungsstellen fallen Prävention, Diagnostik
und Therapie. Sie sind Ansprechpartner für Familien, Kinder und Jugendliche
in problematischen Lebenssituationen. Die sozialpsychiatrischen Dienste
leisten Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten für psychisch
Kranke im ambulanten Bereich.

Gesundheitspflege im Ortenaukreis

Neben der umweltmedizinischen Tätigkeit stellen die Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen ein klassisches Aufgabengebiet,
des Gesundheitsamtes dar. Grundlage ist das Bundesseuchengesetz. So
wurden etwa im Jahre 1995 im Rahmen der Untersuchung nach dem Bundesseuchengesetz
und der Tuberkulosepatientenbetreuung 3497 Röntgen-

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