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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 180
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ein großes Vertrauen wegen des Viehes hegen, sondern auch wegen des
vorgehabten Umbaues seither vieles kontribuiert (gespendet) haben".

Das jährlich fallende Wallfahrtsopfer ergab wenigstens 8 Gulden. Die Kapelle
besaß dazu noch als Eigentum ein „geringes Gothel", welches zu
15 Gulden jährlich verlehnt werden konnte. Der Wert dieses Besitzes mit
Pachtzins war zu 1800 Gulden angeschlagen. Die Kostenberechnung für
den ganzen Neu- bzw. Umbau belief sich auf 1500 Gulden. Als man begann
, den vorderen Giebel einzureißen, „zeigten sich hierin solche Spalte,
daß das übrige wird ohne Gefahr kaum mehr abzubrechen seyn". Mit den
vorhandenen Mitteln konnte nur die Chorkapelle umgebaut werden. Das
Langhaus blieb in seinen Ruinen. In der Chorkapelle hielt jeden Dienstag
der Pfarrer von Durbach den Wallfahrtsgottesdienst bis etwa 1790. Der Zu-
drang der Wallfahrer war groß.

Zur Zeit des sogenannten Josephinismus erhielt auch diese Wallfahrtskapelle
vollends den Todesstoß. Kaiser Joseph II. erließ am 12. Juli 1783
eine Verordnung, wonach die Wallfahrtskapellen und Wallfahrtsorte, namentlich
solche, die nicht Pfarrkirchen waren, für „überflüssig" erklärt
wurden, darum sollten sie beseitigt und die Bilder in die Pfarrei übertragen
werden. Auf diese Weise sollten allein in der Ortenau und im Breisgau 121
Kirchen und Kapellen aufgehoben werden. Das Los traf auch die Wallfahrt
St. Anton. Bis 1810 wurden in St. Anton auch nach der Aufhebung die
zwei Erneschen Anniversar-Stiftungen (Jahrtage) gehalten, die alsdann
(1810) in die Pfarrkirche transferiert wurden15.

Der Josephinischen Verfügung fiel auch die „St. Florianskapelle" zwischen
Schloß Staufenberg und St. Wendelin zum Opfer. Deren Bilder wurden in
die Pfarrkirche St. Heinrich verbracht, wo sie heute leider auch nicht mehr
zu finden sind16.

Noch 1786 mußte sich der damalige Käufer des Hofguts St. Anton, Nicolaus
Obert aus Durbach, mit seiner Ehefrau verpflichten, die Kapelle „aus
zu Butzen" und „bey allen zu haltenden Gottesdiensten die Mesmerdienste
zu versehen und die Geistlichen bey allen Verkommenheiten zu bedienen",
wenn der Durbacher Pfarrer auf St. Anton eine Messe las. Verkäufer des
Kirchleins war Franz Giesler, Bürger und Stabhalter in den Stöcken. Der
Kaufpreis betrug 242 Gulden, wobei der Platz selbst im Eigentum der
Hardtwaldgenossenschaft verblieb. Das Grundstück mit Kapelle und dem
ehem. Bruderhaus bzw. späteren Wohnhaus ist in der Karte über die Aufteilung
des Hardtwaldes von 1804 mit 3 Jeuch und 60 Ruthen ausgewiesen
. Bereits 1784 kaufte Obert ein Gebäude am St. Anton von der Witwe
des Christoph Ganter ab, welches jedoch später abgebrochen wurde. Das

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