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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 186
(PDF, 127 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0186
Gemeinde aus dem gemeinsamen Allmend Scherzheim-Lichtenau abgetrennt
.

Die Gemeinde und das Bürgermeisteramt

Das Lichtenauer Gemeindearchiv kann infolge von zwei zerstörerischen
Eingriffen (der letzte 1945) keinen Beitrag zur Bearbeitung des Themas
leisten. Diese Arbeit mußte sich deshalb vornehmlich auf die Einträge von
Pfarrer Neßler3 in der Lichtenauer Pfarrchronik4 stützen.

In den Gerichtsgemeinden gab es für jede Gemeinde jeweils nur eine
Amtsperson, die ausschließlich für die Belange dieser Verwaltungseinheit
tätig war, das war der Bürgermeister. Er hatte in erster Linie als Beauftragter
des Amtsschultheißen die finanziellen Belange seiner Gemeinde zu verwalten
(Gemeinderechner)5. Wie wir später hören werden, hatte er in der
Gemeinde noch andere Funktionen zu verrichten. Doch waren seine Kompetenzen
nicht so umfassend wie die eines heutigen Bürgermeisters.

Die Bürgermeister wurden nur für ein Jahr gewählt. Die Wahl durch alle
Gemeindebürger fand immer am Tage nach dem Stefanstag statt (am 27.
Dezember). Der Dienstauftrag und die kurze Dienstzeit erlaubten nur eine
ehrenamtliche Tätigkeit der Amtsinhaber. Doch war diese, da es um Geld
ging, trotzdem von zentraler Bedeutung. Pfarrer Neßler (1717-1786) hat in
seinen jährlichen Eintragungen in die Pfarrchronik jeweils auch Namen
und Beruf des Bürgermeisters angeführt (Ausnahmen 1763, 1785). Die
(fast) lückenlose Reihe von 31 Bürgermeistern erlaubt es, zu untersuchen,
wer von den Bürgern für würdig und fähig erachtet wurde, das Amt zu
übernehmen. Die Handhabe dazu gibt uns einige besondere Art von Bürgerliste
, die uns ebenfalls Pfarrer Neßler überliefert hat, und zwar in Form
einer Spendenliste anläßlich der Geldbeschaffung für eine neue Orgel
(1765). Wie aus einer Nebenbemerkung des Geistlichen hervorgeht, hat er
diese Sammlung mit großer Zähigkeit betrieben, so daß die sich daraus ergebende
Spendenliste repräsentative Zahlen für die ganze Bürgerschaft ergibt
. Diese Liste hat er nach erfolgter Sammlung niedergeschrieben, und
zwar (in der Regel) nach fallenden Beiträgen:

Zuerst kamen die Honoratioren, die zwischen 3 und 12 Gulden spendeten
(Amtmann, Amtsschultheiß, Zoller, Jäger, Apotheker, Chirurgen, Amts-
actuarius, sechs Gerichtsschöffen). Dann folgten alle verheirateten Männer
und die Witwen mit Spenden bis herunter zu drei Schillingen (1 Gulden =
20 Schilling). Danach folgten die ledigen „Mannspersonen" und „Weibspersonen
", deren Beiträge nur gering waren.

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