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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 190
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suchten, ihr Amt los zu werden. Eine fette Pfründe scheint es demnach
nicht gewesen zu sein. In beiden Fällen (1761 und 1771) war die Ursache
der Zerwürfnisse die Unbeherrschtheit des Adjunkten Philipp Heinrich
Schulmeister (ab 1763 Nachfolger seines Onkels Christian Gottfried
Schulmeister im Schultheißenamt). Beide Male machte Schulmeister junior
gegenüber den Gerichtsschöffen ehrverletzende Äußerungen:

Am 5.2.1761 publizierte er vor der ganzen Gemeinde, „die Gerichtsleute
hätten soviel zu sagen oder gelten so viel als der Schweinehirt". Mit dieser
unüberlegten Rede des Amtsschultheißen wurde der Interessengegensatz
zwischen der Gemeindeselbstverwaltung und dem herrschaftlichen
Machtanspruch offenbar. Der beleidigende Ausspruch veranlaßte die erbosten
Gerichtsleute, dem Amtsschultheißen je einen Louis d'or anzubieten,
„wenn sie von dem Amt kämen". Der alarmierte Amtmann Otto erschien
noch an demselben Tage in Lichtenau und fragte die Schöffen, ob es ihnen
mit dem Abschiedsgesuch ernst wäre, worauf Adam Zimpfer und Matthias
Pfaadt den Louis d'or erlegten und daraufhin auch den schriftlichen Abschied
bekamen. Der Schöffe Jacob Stengel mußte sein Amt behalten, weil
er nicht willens war, einen Louis d'or zu erlegen. Die verabschiedeten
Schöffen erhielten keine Nachfolger. Der Amtmann reduzierte die Zahl der
Lichtenauer Gerichtsleute einfach auf fünf. Am 21.6.1761 wurden auf Befehl
der Buchsweiler Regierung die beiden entlassenen Schöffen wieder in
ihr Amt eingesetzt und das Geld restituiert. Gegen die Entlassung aus dem
Schöffenamt hatte die Regierung höhere Hürden gesetzt. An der personellen
Stabilität der Körperschaft der Gerichtsschöffen ließ sich nicht so leicht
rütteln.

Zehn Jahre später (1771) provozierte der neue Schultheiß die Gerichtsschöffen
zum zweiten Mal. Auf seinen Wunsch wurde am 27.12.1770 Joh.
Jacob Schoch, der bereits 1770 Bürgermeister war, auch für 1771 ordnungsgemäß
wiedergewählt, weil er ein fähiger Mann war. Dieses Vorgehen
widersprach aber dem Herkommen, nachdem bei der Kandidatensuche
auch die Gerichtsschöffen zu Rate gezogen werden sollten. In diesem Falle
war zudem der Brauch der einjährigen Amtszeit durchbrochen worden.
Die überraschten Gerichtsleute meldeten deshalb ihren Widerspruch an.

„Über den Onwillen der Gerichtsschöffen geriet der Amtsschultheiß in
eine solche Hitze, daß er sie vor versammelter Gemeinde so beschimpfte
und ausschalt, daß folgenden Tages drei von ihnen nach Buchsweiler gingen
, sich bei der Regierung beklagten und im Namen aller den Abschied
forderten. Hierauf bekam gedachter Amtsschultheiß einen sehr scharfen
Verweis und Drohung, welches ihm im Beisein der Gerichtsleute bei Amt
vorgelesen wurde."

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