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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 220
(PDF, 127 MB)
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5. Bernhard Braxmeier als Glasmeister auf der Gengenbacher Hütte
in Nordrach

Mit dem sich abzeichnenden Ende der Mitteiberger Glashütte begann
Bernhard Braxmeier sich nach einem anderen Arbeitsplatz umzusehen. Offenbar
im Jahre 1758 führte er Verhandlungen mit der Abtei Gengenbach
wegen einer Beteiligung an der Glashütte in Nordrach. Um die Jahreswende
1758/59 wurde ein Vertragsentwurf festgeschrieben, nach dem er im
Frühjahr 1759 zwei Werkstätten dieser Glashütte übernehmen sollte mit allen
Pflichten und Rechten, welche auch den übrigen „Glasmitmeistern und
Hauptbeständern" oblagen.

Es wurde ihm bei der Werkstätte ein Haus als Wohnung eingeräumt, dazu
sollte er die zum Haus gehörenden Gärten, Äcker, Wiesen und Felder zur
Bewirtschaftung erhalten. Wasser und Weide für das Vieh sollte er ohne
weiteres Entgelt nutzen dürfen. Es wurde ihm freie Wirtschaft, freier Handel
und Wandel zugestanden. Nach Ablauf der Pachtzeit sollten er und seine
Familie, wie auch weitere bei ihm beschäftigte Personen, mit ihrem Besitz
und Vermögen freien Abzug erhalten. Eine Unterverpachtung der
Werkstätten durch ihn - wie auch durch seine Frau - war möglich. Als Gegenleistung
hatte er eine jährliche Pacht von 150 Gulden „in gut und gangbarer
Reichs- und Landeswährung" zu bezahlen. Abschließend wurde vereinbart
, daß er innerhalb eines Probejahres, spätestens zum Frühjahr 1760,
aus dem Vertrag aussteigen dürfe; sollte er diese Frist aber verstreichen
lassen, bis zum Ende der Pachtlaufzeit (1765) auf der Hütte bleiben
müsse14.

Der letztlich abgeschlossene Vertrag ist nicht bekannt. Sicher ist aber, daß
Bernhard Braxmeier nur kurze Zeit an der Nordracher Glashütte beteiligt
war und die vorgesehene kurzfristige Ausstiegsmöglichkeit nutzte. Aus
einer Anmerkung im Vertragsentwurf kann man entnehmen, daß er von
vorneherein mit Schwierigkeiten seitens der übrigen Glasmeister wie auch
mit Problemen bei der Glasherstellung rechnete.

6. Bernhard Braxmeier als „Württemb. Holz- und Floßmeister"

In dem Mitteiberger Vertrag vom 20. 06. 1758 zwischen Bernhard Braxmeier
und drei Bernbacher Bürgern13 wird ersterer bezeichnet als „Herr-
schaftl. Württembergl. Holtz- und Flotzmeister vormahlen auf dem Mittelberg
wohnhaft". Die gleiche Berufsangabe findet sich auch im Völkersbacher
Eheregister beim Eintrag vom 24. Juli 17588. Tatsächlich arbeitete
Bernhard Braxmeier bereits seit längerer Zeit auch im Holz- und Floßge-

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