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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 234
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dienste über die bürokratischen Hürden beklagten, nur Spott übrighabe und
„sie gar nicht achte".

Ferner sei er gar zu wenig zu Hause und in der Vogtei, und wenn er einmal
im Amt sei, dann seien so viele Amtsgeschäfte zu erledigen, daß der Vogt
„bald niemals ein gutes Wort" gebe. Garstig und autoritär habe er sich
überdies bei „den zu leistenden Frohnden" aufgeführt und Beschwerden
der Frondienstleistenden barsch zurückgewiesen. Störend sei außerdem,
daß in der Vogtei „die sich meldenden Partheien in Gegenwart des Botten
und anderer Leüthe" vernommen würden, die dabei nicht zuhören dürften.
Zu kritisieren sei aber auch, daß von der Vogtei den Bürgern „unnöthige
Kosten" auferlegt würden, z.B. bei Holzversteigerungen oder bei der Berechnung
von „Tax- oder anderer Schreibgebühren". Nicht einsichtig sei
ferner, daß in der Vogtei „An- und Verlehnungskontrakte", die früher „auf
der Stelle" im Güterbuch verzeichnet worden seien, mit großen zeitlichen
Verzögerungen registriert würden. Der Oberacherner Bürgerausschuß
äußert des weiteren auch die Vermutung, daß das vor einigen Jahren beim
Markgrafen von Baden aufgenommene Kapital von 8000 Gulden von der
Acherner Vogtei zweckentfremdet eingesetzt worden sei.

Den breitesten Raum im Beschwerdekatalog der Gemeinde Oberachern
nimmt die Darstellung der Reise dreier Bevollmächtigter der Gemeinden
Oberachern, Gamshurst, Lauf, Appenweier und Nußbach nach Wien im
Jahre 1786 ein, wo diese bei Kaiser Josef II. „gegen die Frohndablösung
und andere Landesangelegenheiten allerunterthänigste Vorstellungen" gemacht
hätten. Dieser detaillierte Bericht ist mit massiven Angriffen gegen
den Acherner Vogt Fabert verbunden wegen dessen schikanöser Verhaltensweisen
in dieser Angelegenheit.

Die Oberacherner Beschwerdepunkte schließen in die herbe Kritik an Vogt
Fabert und der Acherner Vogtei immer wieder Forderungen nach mehr
Mitspracherecht in kommunalen Angelegenheiten und sogar den Wunsch
nach kommunaler Selbstverwaltung ein, die früher einmal verwirklicht gewesen
sei. Diese Zielsetzung kommt besonders deutlich in den Punkten 10,
12 und 13 zum Ausdruck. Im Punkt 12 z.B. bittet man um die Erlaubnis, in
Oberachern „wieder alljährlich ein sogenanntes Baurengericht zu halten
und bei solchem einen Bürgermeister wählen zu dörfen, dessen Rechnungen
so wie andere bäldest abgehöret werden möchten". Letzteres wird in
Punkt 13 noch dahingehend ausgeweitet, daß in Zukunft „die Gerichtsund
alle anderen Rechnungen, welche der Herr Vogt dermahlen führe,
demselben abzunehmen und solche tauglichen Bürgern zu übertragen" seien
. Die kommunale Selbstverwaltung müsse schließlich auch bei der Erhebung
der Steuern verwirklicht werden, zumal dies früher schon so gewesen

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