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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 263
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0263
Die Verwendung des Badhauses nach der Säkularisation

Mit der Auflösung des Klosters während der Säkularisation ging auch das
Badhaus auf Befehl des Markgrafen von Baden in den Besitz des badischen
Staates über. Andres Rauscher, der 1799 noch mit den Mönchen einen
Pachtvertrag bis zum Jahr 1807 abgeschlossen hatte64, konnte 1801
den Vertrag mit dem neuen badischen Staat bis 1807 erneuem.

Die Bewirtschaftung erfolgte dann allerdings nicht durch Rauscher selbst,
sondern durch Joseph Reinbold, einen Verwandten aus Schweighausen65.
Nach Ablauf des Pachtvertrages 1807 wollte der Staat das Bad in Privatbesitz
überführen. Dies vor allem deshalb, weil die aufgeklärten badischen
Beamten einen Rückgang des Wunderglaubens für wahrscheinlich hielten
und sie damit die Rentabilität des Bades grundsätzlich in Frage stellten.
Deshalb riet der badische Landrentmeister Herbst von Mahlberg seiner Regierung
zum Verkauf des Anwesens, „umsomehr, als das Bad seinen bisherigen
guten Ruf hauptsächlich dem Glauben an Wunderkräfte der Quelle
zu danken habe, die übrigens weiter nichts als reines Wasser ohne mineralische
Bestandteile liefere, wobey der Eigenthümer über lang oder kurz
Gefahr laufe, daß mit wahrscheinlicher Abnahme dieses Wunderglaubens
die Anstalt bis zu einer gewöhnlichen Wirtschaft herabkomme"66. In einem
späteren Gutachten äußerte er sich noch eindeutiger dahingehend, daß die
ganze Existenz des Bades ganz alleine von der Fortdauer des blinden
Glaubens an die Wunderkraft der Badquelle abhinge, den jedoch der erste
beste aufgeklärte Geistliche in St. Landelin im Einverständnis mit dem
aufmerksamen Districts-Physicus sehr leicht verdrängen könne67.

Am 3. Februar 1807 fand die Versteigerung der Bad- und Wirtschaftsgebäude
von St. Landelin statt. Mit der Wirtschaft war die Wirtgerechtigkeit
„Zum goldenen Hirschen" verbunden68.

Joseph Reinbold, der ja bisher schon Unterpächter war, sah der Zukunft
des Bades optimistisch entgegen. Er ersteigerte es unter den wenigen Anbietern
für 13 000 fl. und sicherte sich außerdem das alleinige Nutzungsrecht
an den Quellen zu69, obwohl sie, wie die Gutachter festgestellt hatten
, „weiter nichts als sehr reines Wasser ohne mineralische Bestandtheile
liefern"70.

Reinbold war offenbar unternehmerisch bemüht, aus Ettenheimmünster ein
großes Bad zu machen. Dazu benötigte er auch das Recht, an Sonn- und
Feiertagen Tanzveranstaltungen durchzuführen71, was ihm auf Drängen gewährt
wurde.

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