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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 303
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erlittenen wirtschaftlichen Einbußen wieder aufzuholen. Aber das noch
ausstehende Gerichtsverfahren drohte alles wieder in Frage zu stellen. Er
wurde über seinen Anwalt aufgefordert, unverzüglich seine Verteidigungsschrift
mit den Entlastungstatsachen dem zuständigen Hofgericht des
Mittelrheinkreises in Bruchsal vorzulegen. Am 12. November 1849 formulierte
Reindle aus Zeitnot eine schriftliche Bitte um Fristverlängerung
durch das Hofgericht45. Darin führte er u.a. an, „daß ich gerade jezt, wo
wir die Glashütte wieder in Betrieb sezen, hiezu Mangel an Zeit habe. Auf
den 20te dies. Mts. sind die Glasmacher schon bestellt und in der Fabrikeinrichtung
mangelt noch Manches. Es ist Ihnen daher gewiß begreiflich,
wie sehr ich hierdurch in Anspruch genommen bin, da Ihnen bekannt, daß
die ganze Last des Betriebes unseres großen Geschäftes auf mir ruht und
ich bin dann endlich auch durch die sehr lange Untersuchungshaft von
9 Wochen außerordentlich im Ordnen unserer Geschäftsangelegenheiten
zurückgekommen, so daß dieses meine ganze Thätigkeit in Anspruch
nimmt, und mich in der That hintern würde, Ihnen gründliche Darstellungen
zu meiner Vertheidigung an die Hand geben zu können."

Tatsächlich gewährte das Hofgericht eine vierzehntägige Fristverlängerung
, in der Reindle Zeit fand, seine Verteidigungsschrift zu Papier zu
bringen46.

Auch in dieser hob Reindle betont auf seine Rolle als Arbeitgeber ab: Seit
17 Jahren habe er eine für die Stadt Offenburg nützliche industrielle Tätigkeit
entfaltet und Arbeitsplätze geschaffen. „Die hiesige Glasfabrik, deren
Geschäftsleitung seit vielen Jahren mir übertragen ist, und bei der ich
selbst betheiligt bin, erfreute sich stets der huldvollen Bewogenheit
Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs", wie großherzogliche Werksbesuche, die
Ernennung zum Hoflieferanten und die Verleihung der großen goldenen
Verdienstmedaille anläßlich der Karlsruher Industrieausstellung von 1846
bewiesen - alles Fakten, die seinerseits ein Gefühl der Dankbarkeit gegen
den Großherzog begründeten. Aber durch Denunziationen und 63 Tage
Gefängnis sei nun alles in Frage gestellt, die Familie in tiefer Sorge, die
Schwiegermutter während seiner Haftzeit am Hirnschlag gestorben, die
Ehefrau erkrankt, dazu „darbten meine zahlreichen, nahrungslosen Arbeiter
, da durch mein Fernhalten von der Glashütte die Arbeiten nicht unternommen
werden konnten". Er selbst sei als Geschäftsmann durch die Veröffentlichung
der Vermögenskonfiskation in seinem Kredit völlig beschädigt
.

Auf die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen hochverräterischer Tätigkeiten
eingehend, interpretierte er diese vor allem als böswillige Denunziationen
persönlicher Feinde. Der Offenburger Bannwart Karl Armbruster

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