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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 307
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Advokat Ree in seiner Verteidigungsschrift vor dem Hofgericht56 zur Entkräftung
der Anklage auszunützen: Stricker habe nie und nimmer Hochverrat
begehen wollen, sondern nur „erschreckt und beunruhigt durch die
Ereignisse vom 13ten auf den 14ten Mai seine nahen Verwandten im Unterlande
heimsuchen und zugleich dabei die Geschäfte seines hießigen Verwandten
besorgen, vielleicht auch sich über die Lage der Dinge nebenbei
Gewißheit verschaffen" wollen. „Seine Reise von hier ins Unterland, gerade
zufällig mit dem Bahnzuge, welcher die hießige Bürgerwehr abwärts
führte", könne kein Belastungspunkt sein. Ree nützte hier seine Entlastungsargumentation
bis an die Grenzen der Glaubwürdigkeit aus.

Auch bei den übrigen Anklagepunkten war es schwer, Stricker von dem
Vorwurfe, er habe die Revolution aktiv und freiwillig unterstützt, nachträglich
zu reinigen, hatte er doch den Feldbannwart Armbruster unter Drohungen
davor gewarnt, gegenrevolutionäre Flugblätter zu verbreiten.

Dazu kam, daß Stadtpfarrer Müller für Stricker ein schlechtes Leumundszeugnis
ausstellte: „Wiederholt wurde uns bekannt, daß Stricker sich mehrfach
auf eine ebenso heftige als unmännliche Weise über die Großherzogl.
Regierung ausgesprochen habe und wahrscheinlich dieser Gesinnungstüchtigkeit
wegen in den Gemeinderath dahier gezogen wurde." Stricker
habe „sich der Ronge'schen Parthei" - also den Deutschkatholiken - „mit
seiner Frau angeschlossen, wodurch er selbst Zeugniß über seinen kirchlichen
Werth gab".

So mußte Stricker die ganze Prozedur nachrevolutionärer Maßnahmen
über sich ergehen lassen: Bereits am 25. Juli 1849 wurde er verhaftet und
ins Offenburger Gefängnis eingeliefert57, aus dem er am 12. Oktober 1849
auf Verteidiger Rees Eingaben hin entlassen wurde58. Am 4. August 1849
wurde Stricker als Gemeinderat abgesetzt59, am 7. August wurde sein Vermögen
- vorübergehend - beschlagnahmt60, auch wurde ihm seine Pension
entzogen61. Trotz des Einsatzes von Verteidiger Gustav Ree entschied am
29. Dezember 1849 das zuständige Hofgericht des Mittelrheinkreises in
Bruchsal auf schuldig: „Josef Stricker, pensionierter Großherzoglicher
Förster, später Gemeinderat in Offenburg, 53 Jahre alt, hat sich an den
hochverräterischen Unternehmungen im Mai d.J. mehrfällig beteiligt. Am
14. Mai . . . machte der Angeschuldigte den bewaffneten Auszug nach
Karlsruhe und Mannheim mit. Daß mit diesem Auszuge der Sturz der
Regierung beabsichtigt und vollendet, und der Gedanke des Widerstandes
auf Seite der Gutgesinnten unterdrückt worden war, unterliegt keinem
Zweifel ... Zu diesem bewaffneten Auszuge gesellt sich der Leumund des
Angeschuldigten, wonach er immer der republikanischen Partei angehörte,
ferner die Tatsache, daß er den Civilcommissär mit Schreiberei-Aushilfe

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