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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 312
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tor angehörten. Auch bei dem pensionierten Amtmann Schmidt/Schmitt
standen, wie wir oben erfahren haben, „zwei Kühe im Stall und zwei Pferde
". Trotzdem scheint Nußbaum mit seiner Wiesenkultivierung auch bei
den Behörden nicht nur Anerkennung geerntet zu haben. Wie wäre sonst
Nußbaums Anzeige im Offenburger Wochenblatt zu verstehen: „Meinem
Versprechen nachkommend, welches ich in Folge einer Anzeige in No. 39.
d.Bl. vom v.J. abgegeben habe, theile ich der Öffentlichkeit mit: daß hohe
Oberdirection des Wasser- und Straßenbaues, meine Unschuld anerkennend
, durch Beschluß vom 15. d.M. No 638 jene Verfügung in ihrem
ganzen Umfange zurückgenommen hat, wornach ich von öffentlichen
Staatsarbeiten ausgeschlossen sein sollte84."

Um diese Zeit war Nußbaum noch unverheiratet; er wohnte - wie oben
von Glockner berichtet - bei dem pensionierten Amtmann Schmidt in
Miete. Noch im Revolutionsjahr 1848 verheiratete er sich dann und bezog
das damalige Haus Steinstraße 2485.

In politischer Hinsicht wird von Nußbaum erst im Laufe des Maiaufstandes
1849 etwas aktenkundig. Er war nun Mitglied des Volksvereins, und
als Offenburg von Karlsruhe 2 Kanonen geliefert bekam, wurde er zum
Führer der aus Angehörigen des Zweiten Aufgebots zusammengestellten
Offenburger Bürgerwehrartillerie, was ihm nach der Revolution zur Last
gelegt wurde, da diese „ein offenbar zur Förderung revolutionärer Zwecke
errichtetes freiwilliges Corps war". Nußbaum sei überhaupt „der Sache des
Umsturzes ergeben" gewesen. Dies habe sich konkret erwiesen, als am
26. Juni 1849 beim Rückzug der provisorischen Regierung gegenrevolutionäre
Lahrer den Plan faßten, im Bahnhof Dinglingen Staatsgelder auf
ihrem Transport nach Süden abzufangen und sicherzustellen, worauf der
Bannerführer der Offenburger Bürgerwehr Schmiederer den Befehl erhielt,
„die beiden hiesigen Kanonen Sechspfünder mit der dazugehörigen
Bürgerwehrartillerie nebst Pferden ... zu einem Exekutionszuge nach
Lahr zur Verfügung zu stellen". Als Befehlshaber dieser Artillerie hat Nußbaum
seine Mannschaft zusammentreten lassen - „manche davon mußten
abgeholt werden" - sei mit ihr dann nach Lahr gezogen, wo er 40 Mann
und etwa 20 Pferde bei dem Fabrikanten Friedrich Völcker zur Exekution
bis zum 27. Juli zwangseinquartiert habe86. So wurde Nußbaum nach dem
Zusammenbruch der Revolution am 28. Juli 1849 inhaftiert87. Er bestellte
Gustav Ree zu seinem Verteidiger, der sofort Haftentlassung gegen die
Stellung einer Kaution beantragte. Der Zug nach Lahr sei auf Weisung des
Diktators Brentano und auf Befehl Karl Schaibles durchgeführt worden.
Nußbaum habe sich dabei in Befehlsnotstand befunden, argumentierte Ree
im Gerichtsverfahren vor dem Hofgericht Bruchsal. Dieses verurteilte
Nußbaum jedoch am 20. Oktober 1849 zu 2 Jahren gemeiner Zuchthaus-

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