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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 313
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strafe wegen Hochverrats, da bei aller Würdigung der Entlastungseinlassungen
an einem gewissen Maß an Eigenverantwortung festgehalten
wurde88. Nußbaum ergriff gegen dieses Urteil Recurs und stellte
am 8. November 1849 Antrag auf einstweilige Freilassung gegen
Sicherheitsleistung. Da der Neue-Pfalz-Wirt Schmitt als sein Schwager die
nötige Bürgschaft von 1500 Gulden leistete, wurde Nußbaum am 21. November
1849 auf freien Fuß gesetzt. Auch das Revisionsverfahren vor dem
Mannheimer Oberhofgericht verlief für Nußbaum günstig. Am 25. Mai
1850 änderte es das Urteil um in eine „Klagefreierklärung", da die Erpressung
des Lahrer Fabrikanten Friedrich Völcker auf „Befehle Brentanos
und des Civilcommissairs Faller" hin erfolgt und Nußbaum somit dafür
nicht selbst verantwortlich sei89.

Damit waren für Nußbaum aber noch nicht alle Prüfungen überstanden.
Seit dem 5. November 1849 waren zur Strafe in seiner Wohnung 36 Soldaten
des 5. schlesischen Infanterieregiments einquartiert90, für deren Verpflegung
die jungvermählte Gattin Nußbaums aufkommen mußte, dazu
war nun deren Vater in der allgemeinen Aufregung vom Schlag getroffen
und mußte gepflegt werden. Und als im März 1850 eine amtliche Vermögensaufnahme
, auch der Fahrnisse innerhalb der Wohnung, angekündigt
wurde91, sah Nußbaum seine Situation erneut dramatisch zugespitzt. So
schrieb er am 14. März 1850: „Gestern hat meine Frau entbunden und liegt
seit 24 Stunden im Wochenbette. Die Vornahme obigen Geschäftes in meiner
Wohnung hat für mich die naheliegende Befürchtung, daß durch eine
solche Überraschung meine Frau den höchsten gar lebensgefährlichen
Schaden nehmen kann, und ich selbst nebst allem Verlust noch den meiner
Gattin zu befürchten habe. Ich ersuche deßhalb wohllöbliches Bürgermeisteramt
obige Handlung zu verschieben oder außer meinem Hause vornehmen
zu wollen." Ein ärztliches Zeugnis von Dr. Schaible bestätigte den gefährlichen
Zustand der Wöchnerin, - sie litt unter Nachblutungen -, so daß
die Vermögensaufnahme erst am 5. April 1850 durchgeführt wurde. Sie ergab
1269 Gulden und 12 Kreuzer. Da auch die geometrischen Instrumente
mit Beschlag belegt wurden, hatte Nußbaum praktisch Berufsverbot. Aber
wiederum bürgte sein Schwager, Metzgermeister Louis Schmidt, für ihn,
und am 9. Juli 1850 hob die Behörde die Beschlagnahmung endlich auf.

Nußbaum überstand auch diese schwere Zeit, verwarf jeden Gedanken
einer Auswanderung, blieb in Offenburg, wurde hier später Inhaber der
städtischen Gasfabrik und erbaute sich seine repräsentative Villa Nußbaum
, wie wir oben von Glockner bereits erfahren haben.

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