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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 545
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der früher noch weit geringer gewesen sei, abgeleitet werden könne. Mit
solch wenigen Tieren sei man nie zur Leistung solcher Frohnden in der Lage
gewesen. Gegen das Ansinnen des Domänenärars setzte die Gemeinde
im Gegenzug die Forderung nach einem vom Fundament aus massiven
Turm. Daraufhin erklärte die Domänenkammer, daß sie die Baulast des
Turmes nur ab der Höhe des Langhauses übernehmen werde, da sich der
Turm ja auf dem Langhaus befinde, für das die Kirchspielsgemeinde zuständig
sei. Die Gemeinde widersetzte sich dem und wies darauf hin, daß
sich der Kirchturm ja ursprünglich auf dem Chor (für den der Staat baupflichtig
war) befunden hatte. Da keine der beiden Seiten bereit war, auf
die Argumente der anderen einzugehen, entspann sich in der Folge ein jahrelanger
Streit.

Der vorhandene Glockenturm war ganz aus Holz gefertigt, stellte aber keinen
typischen Dachreiter dar, da er nicht auf dem Balkenwerk der Dachkonstruktion
, sondern direkt auf dem Gebälk des Langhauses aufsaß. Von
dort bis zur Helmstange (Spitze des Turmes) maß er 26 Fuß.

Als sich die Auseinandersetzung um die Baupflicht des Turmes mehr als
fünf Jahre dahingezogen hatte, ohne daß eine Annäherung abzusehen gewesen
wäre, griff das Innenministerium ein. Mit Erlaß vom 23.4.1841 wies
es der Kirchspielsgemeinde die vorläufige Baupflicht für den unteren Teil
des Turmes zu und empfahl, ggf. eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wer damals der Meinung war, daß nunmehr alle Hemmnisse für den Baubeginn
beseitigt gewesen wären, sollte sich getäuscht haben. Es vergingen
nochmals zwei Jahre, bis der Rastatter Bezirksbauinspektor Mors im Juli
1843 den Bauplan vorlegen konnte. Obwohl das kirchliche Bauwesen zu
jener Zeit unter der Oberhoheit des Staates stand, der auch bei unvermeidbar
notwendigen Kirchenbauten nur einen funktionalen Mindeststandard
genehmigte, nahm das Ordinariat zum vorgelegten Bauriß positiv Stellung.
Es bezeichnete ihn als mit Geschmack ausgeführt und für den katholischen
Gottesdienst zweckmäßig. In der Folge brach nun eine Auseinandersetzung
um die Größe der Kirche vom Zaun26. Die Gemeinde Hönau verlangte
eine Reduzierung um 20 v.H., da sie nicht bereit war, für die Plätze der
Gottesdienstbesucher aus dem protestantischen Umland, die sie nicht als
echte Kirchspielsgenossen betrachtete, aufzukommen. Erst ein weiteres
Jahr später, im Juli 1844, gelang es, sich auf eine Reduzierung um 10 v.H.
zu verständigen. Obwohl nun sofort mit den notwendigen Arbeiten begonnen
wurde, verzögerte sich der Baufortschritt doch dermaßen, daß die feierliche
Grundsteinlegung erst am 16.5.1845 vorgenommen werden konnte.
Keine zwei Wochen später sah sich Bürgermeister Josef Rudioff27
genötigt, den Grundstein nochmals öffnen zu lassen. Ihm war gemeldet

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