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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 661
(PDF, 127 MB)
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Anmerkungen zur Verkehrsgeschichte des Wolftales

Ralf Bernd Herden

Günstige Verkehrsverbindungen haben für die Menschen seit alters her
eine ganz besondere Bedeutung. So muß bereits im frühen Mittelalter im
Wolftal eine Straßen- oder besser wohl Wegeverbindung bestanden haben,
ähnlich denen, wie sie Grimmelshausen in seinem „Simplicissimus" beschrieben
hat. Der Straßenunterhalt war für die jeweilige Gemarkung Sache
der Gemeinde, die sich hierzu ihrer zu Frondiensten verpflichteten Bürger
bediente. In Form der Hand- und Spanndienste hat sich dieses Relikt vergangener
Zeiten auch in der heutigen gültigen Gemeindeordnung für Baden
-Württemberg noch erhalten1 - wenn es auch kaum mehr eine Gemeinde
geben mag, die ihre Bürger zu diesem Gemeinschaftsdienst verpflichtet.

Das Großherzogtum Baden, durch die Einführung des an den Code Napoleon
angelehnten, badischen Landrechts, aber auch durch persönliche Verbindungen
des großherzoglichen Hauses zur Familie Bonaparte zu Beginn
des vorigen Jahrhunderts mit den fortschrittlichen Ideen Frankreichs verbunden
, war einer der ersten deutschen Staaten, der am 04. Mai 1810
durch landesherrliche Verordnung des Großherzogs Karl Friedrich neuzeitliche
Regelungen für das Straßenwesen erließ2. Den Gemeinden wurde damals
der Unterhalt der durch ihre Markungen ziehenden nicht chaussierten
Seitenstraßen allein überlassen. Die chaussierten und neu anzulegenden
Landesstraßen wurden „Gegenstand allgemeiner, öffentlicher Auslage und
Verwendungen". Jedoch wurde auch hier auf die Landesfrohnpflicht der
Gemeinden nicht verzichtet, die z.B. weiterhin zur Beifuhr der Materialien
verpflichtet waren. Die Wolftalstraße, die für die damalige „Staabsgemein-
de Schapbach", für Bad Rippoldsau, Schapbach und Kniebis, die wichtigste
Verkehrsverbindung war, wurde jedoch nicht als Chaussee oder Landesstraße
qualifiziert.

Durch Verfügung des großherzoglichen Innenministeriums vom 15. September
1819 wurde dann aber das „Rippoldsauer Badsträßchen" „auf die
Straßenbaukasse überwiesen", womit der Unterhalt von der Gemeinde auf
den Fiskus überging3. Allerdings läßt sich der nur in Kurzform veröffentlichten
Liste der Landesstraßen nicht entnehmen, welchen Streckenumfang
das „Rippoldsauer Badsträßchen" damals hatte.

Am 03. Dezember 1824 wurde im Regierungsblatt die Entscheidung des
Großherzogs bekanntgegeben4, daß die „Staabsgemeinde Schappach zwey
Gemeinden, nemlich Schappach und Rippolsau" bilde. Die Trennung bei-

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