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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 126
(PDF, 127 MB)
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Bahn untereinander sowie gegenüber dem Elsaß erörtert und daraus die
notwendigen Maßnahmen ableitet.

Öffentlichen Personennahverkehr bedarfsgerecht gestalten

Am 23. Mai 1995 beschloß der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz
über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNVG). Danach erhielten die Stadt- und Landkreise in Baden-
Württemberg ab dem 1.1. 1996 die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen
ÖPNV als freiwillige Aufgabe der Daseinsfürsorge. Übergeordnetes
Ziel ist es, den ÖPNV im gesamten Landesgebiet im Rahmen eines
integrierten Gesamtverkehrssystems als eine vollwertige Alternative
zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung zu stellen. Erreicht
werden soll es durch eine bedarfsgerechte Gestaltung der Linienführungen
und Fahrpläne, durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Umsteigeanlagen
zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln, die Einrichtung von bedarfsgerechten
Bedienungstakten und die Bildung von Verkehrskooperationen
mit einem koordinierten Leistungsangebot und einheitlichen Tarifen.

Den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV bildet der Nahverkehrsplan,
zu dessen Aufstellung der Ortenaukreis per Gesetz bis spätestens
31. 12. 1998 verpflichtet ist. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
26. 3. 96 den formellen Aufstellungsbeschluß gefaßt und gleichzeitig festgelegt
, daß der Nahverkehrsplan von der Kreisverwaltung und der TGO
Tarifverbund Ortenau GmbH unter fachlicher Begleitung eines Planungsbüros
erarbeitet wird. Der Ortenaukreis sieht dies als Herausforderung und
einmalige Chance an, den Nahverkehr im Kreisgebiet bedarfsgerecht zu
gestalten und so den Anteil des ÖPNV am gesamten Verkehrsaufkommen
zu erhöhen. Derzeit erfolgen eine Bestandsaufnahme sowie eine Schwachstellenanalyse
. Sämtlichen kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurde
bereits im Vorfeld die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines umfassenden
Fragekataloges Einfluß auf die zukünftige Verkehrsgestaltung zu
nehmen. Der Nahverkehrsplan soll dem Kreistag bis Ende 1997 zur Beschlußfassung
vorgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist er im Genehmigungsverfahren
für Linienverkehr zu berücksichtigen.

Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs wurden auf Initiative
des Ortenaukreises zwei Angebote von der DB AG und der SWEG bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, die für die Gestaltung des

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