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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 129
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0129
Aus Deponie- und Biogas wird Energie

Das Gesetz zur Änderung des Landesabfallgesetzes vom 12.02.1996
schreibt die Verwertung der nativ-organischen Abfälle vor. Die Überlegungen
des Ortenaukreises und des Landkreises Emmendingen gehen dahin,
den nativ-organischen Anteil des Restmülls zu separieren und zu vergären.
Das dabei entstehende Biogas soll über Gasmotoren energetisch verwertet
werden. Die auf der Deponie Kahlenberg vorhandene Infrastruktur (Gasverwertungsanlage
, Sickerwasser und Abfallaufbereitung) könnte bei einem
solchen Verfahren mitgenutzt werden. Derzeit wird ein mögliches
Vergärungsverfahren auf der Deponie Kahlenberg getestet. Erst nach Beendigung
des Versuchslaufs kann gesagt werden, ob die Vergärung der Feinfraktion
in großem Maßstab funktioniert und das Ministerium für Umwelt
und Verkehr davon überzeugt werden kann, daß aufgrund der besonderen
Situation eine Ausnahme von dem Gebot getrennter Einsammlung und
Verwertung biogener Abfälle zugelassen werden kann. Für die vom
Ortenaukreis allein betriebene Deponie Vulkan in Haslach i. K. wurden die
Arbeiten zur Deponiegaserfassung im Sommer 1996 abgeschlossen.
Zunächst wird das Deponiegas noch abgefackelt, Anfang 1997 ist ein Versuch
zur Verstromung des Deponiegases vorgesehen.

Obgleich dem Ortenaukreis ein Deponievolumen zur Verfügung steht, das
die Ablagerung von Abfällen noch bis weit in das nächste Jahrhundert erlauben
würde, muß im Hinblick auf die Bestimmungen der TA Siedlungsabfall
bis zum Jahre 2005 eine thermische Vorbehandlung des unverwertbaren
Restmülls sichergestellt werden. Dabei wurde - nicht zuletzt vor dem Hintergrund
zurückgehender Müllmengen - die Frage nach möglichen Kooperationen
mit anderen Entsorgungsträgern in unserer Region weiter geprüft.
Gleichzeitig wurde die Suche nach einem Standort für eine möglicherweise
notwendige eigene thermische Abfallbehandlungsanlage weitergeführt, um
die gesetzlichen Anforderungen zeitgerecht erfüllen und die Entsorgungssicherheit
gewährleisten zu können. Dabei wurde das ehemalige Flugplatzgelände
in Lahr daraufhin überprüft, ob es als möglicher Standort für eine
thermische Restabfallbehandlungsanlage geeignet ist. Diese Überprüfung ist
positiv verlaufen. Unabhängig von der Frage des Erwerbs einer Teilfläche
auf dem Flugplatz Lahr, kann eine Entscheidung erst dann getroffen werden,
wenn ein kreisweites Standortsuchverfahren durchgeführt worden ist. Da im
Bereich der thermischen Abfallbehandlung eine Zusammenarbeit mit dem
Landkreis Emmendingen angestrebt wird, wäre eine solche Standortsuche
auch auf das Gebiet des Nachbarkreises auszudehnen.

Die im Oktober 1995 eingeführte und im April 1996 konsequent durchgeführte
getrennte Erfassung und Verwertung von Elektrogroßgeräten und

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