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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 138
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Abb. 1: Kloster Schwarzach

Die Autorität der Äbte erstreckte sich auf das Kloster und seine Tochtergründungen
. Während die Diözese der frühen irischen Bischöfe ein kleines
Territorium umfaßte, bestand nun die monastische Parrochia (Sprengel)
aus weitverzweigten Niederlassungen. Die Jurisdiktionsgewalt besaß der
Abt, der manchmal selbst Bischof war oder Bischöfe zum Vollzug der
Weihen unter sich hatte.

Gegenüber dem Festland wich die irische Mönchskirche in der Berechnung
des Osterzyklus und in der Form der Tonsur von der römischen Kirche
ab. Auf der Synode von Whitby (663/4) erkannte dann ein Teil der Iren
die römischen Bräuche an, und um die Wende zum 8. Jahrhundert folgten
schließlich auch die Nordiren7.

Bestehen blieb die Gewohnheit, sich Bischöfe für die klösterliche Parrochia
zu weihen. Diese zumeist absoluten (d. h. ohne festen Kirchentitel)
und oft nur von einem Bischof vollzogenen Weihen mußten in den Augen
der mit dem kanonischen Recht vertrauten Kleriker des Kontinents Argwohn
erregen. Um das Jahr 738 warnte etwa Papst Gregor III. die Bischöfe
Bayerns und Alemanniens vor den hereinströmenden Angehörigen der keltischen
Kirche8.

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