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Abb. 2: Die Unterschriften unter das Privileg für Arnulfsau nach dem Kupferstich
von Schöpft in
ihm das Kloster geben wollte. Noch weiter reichen demgegenüber die Bestimmungen
im Privileg für Arnulfsau. Dort sollte der Abt dem Bischof
nach seiner Weihehandlung einen Krummstab und Schuhe geben21: cele-
brato officio in honorem eius episcopi donat ei abbas camputtam et subtu-
lares. Man kann annehmen, daß ein derartiger Passus an der Realität der
damaligen Verhältnisse orientiert war.
Aus dem Text für Murbach geht hervor, daß Pirmin zur Zeit der Erteilung
des Privilegs (728) schon mehrere andere Klöster gegründet bzw. mit seinen
peregrini monachi eingerichtet hatte. In ihnen lebte man nach einer
gleichartigen Klosterregel, denn nur unter dieser Voraussetzung waren gegenseitiger
Rat und Hilfe sinnvoll.
In der Vita Pirmins22 wird auch Schwarzach zu seinen Klostergründungen
gezählt. Der wohl dem Hornbacher Kloster entstammende Verfasser beklagt
allerdings, als er auf die Klostergründungen Pirmins zu sprechen
kommt, daß die Insassen dieser Klöster nichts mehr über deren Anfänge
wüßten oder ihm keine Nachrichten zukommen lassen würden. Dies ist
wohl auch angesichts des zeitlichen Abstands der Vita nicht verwunderlich.
Auf die Verbindung zu Murbach weisen außer der Übernahme des Privilegs
von 728 noch zwei in den Verbrüderungsbüchem aufeinanderfolgende
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