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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 146
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Klosters im Bereich der oberen Donau hinzuweisen, den das Kloster 961
mit Bischof Hartbert von Chur gegen die näher gelegenen Orte Neuershausen
im Breisgau und Dinglingen in der Ortenau tauschte29. Ihn hat man -
wohl mit Recht - mit Graf Ruthard in Verbindung gebracht.

Eine Marktgründung

Auf der Gemarkung Greffern im Bereich des heutigen DOW-Werks findet
sich in alten Karten und Berainen noch der Flurname Feldern und davon
abgeleitete Namen wie Felderbach, Felderbühn, Felderfeld, Felderbosch,
Feldergarten und Felderpfad. Benennungen, die nichts mit Feld zu tun haben
, sondern wie aus den ältesten Belegen zu ersehen ist, auf Vallator mit
der Bedeutung Falltor, Fallgatter, von selbst zufallendes Zauntor zurückführen30
. Der älteste Beleg entstammt einer Schwarzacher Urkunde aus
dem Jahre 99431. Auf dem Weg zum Hohentwiel hatte damals Otto III. in
Baden-Baden Station gemacht und dort die Verfügung für den Abt Wolfold
von Kloster Schwarzach getroffen: Dieser und dessen Nachfolger im
St. Peterkloster in Schwarzach dürfen in der villa vallator in der Grafschaft
des Cuono einen Markt mit allem Zubehör errichten: mit Münze, Zoll und
Geleit. Kein Vogt soll dort ohne Genehmigung des Abts Befugnisse haben.
Die Übertretung dieses Gebots wird mit 100 Pfund Gold an die königliche
Kammer bestraft. Die Lage am Rhein und an der auf dem Hochgestade
führenden Straße war nicht schlecht gewählt, konnte man doch den
Schiffsverkehr und den Landweg überwachen. Inwieweit und wie lange
diese Marktgründung Bestand hatte, wissen wir nicht. In dem ersten Straßburger
Stadtrecht findet sich der Hinweis, daß die Müller und Fischer für
den Transport des Bischofs auf dem Rhein sorgen mußten zwischen Rust
superius und Velletor inferius32. In Feldern selbst ist 1288 eine Kapelle, die
St. Georgskapelle erwähnt. 1472 geht ein Fischwasser bei Feldern bei
Sankt Georg herab nach Stollhofen in den Bach.

Das Münzrecht scheint an das nicht weit oberhalb gelegene Stollhofen
(1154: Curiam dominicalem in stadelhouen cum basilica) übergegangen zu
sein. Jedenfalls heißt es nach den Schwarzacher und Stollhofer Weistü-
mern, daß der Abt das Recht habe, dreimal 14 Tage lang Münzen (Straßburger
Währung) zu schlagen. Von diesem Recht hat er, wie einige Münzen
aus dem 13. Jahrhundert bezeugen, auch Gebrauch gemacht33.

Herrschaftsrechte und Abteigebiet

Ein zusammenhängendes Herrschaftsgebiet hat Kloster Schwarzach sich
nur auf rechtsrheinischer Seite schaffen können, wo es fast alleiniger

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