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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 148
(PDF, 127 MB)
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Grundherr war und noch über andere Rechte wie z. B. Gerichtsrechte verfügte
.

Kernbezirk war das Mundat, ein erweiterter Immunitätsbezirk, der nach
dem Ausweis der Fischereirechte im 13. Jahrhundert vom Ronogieze bis
zum Birkveit auf Klosterseite und auf der andern Rheinseite vom Beriloch
bis zur Krumbenlache reichte. Dort durfte niemand außer mit Genehmigung
des Abts ein Fach (Fischreuse-, -wehr) haben34. Die St. Petersleute
(Familia S. Petri), die innerhalb dieses Bereichs wohnten, der Mundat genannt
wurde, konnten dort, wenn Überfluß vorhanden war, mit Fanggeräten
Fische fangen.

Der Bereich der Schwarzacher Klosterherrschaft reichte nach dem Schwarz-
acher Weistum von Michelbuch mitten in den Bach bis nach Anspach/
Onelsbach (Bach durch Unzhurst) an das Brücklein, von dort bis an den Ille-
hag (bei Memprechtshofen/Renchenloch), von dort bis mitten in den Rhein,
der Mitte des Flußverlaufs nach bis in den Zehengraben und von dort bis in
das dicke Loh. Innerhalb dieser Grenzen hatte der Abt Zwing und Bann,
Herrschaft über Wald und Weide, Zins, Zehnte, Fälle, Wildbann, Vogellege
(-fang), Goldgrien (-Wäscherei), Mühlstaden (-plätze)35.

Eine weitere in dem Schwarzacher Weistum aufgezählte Gerechtigkeit war
das Grundruhrrecht. Wenn ein Schiff strandete und nicht aus eigener Kraft
innerhalb eines Tages vom Land wieder ablegen konnte, so mußte man mit
dem Abt um den dritten Teil der Grundruhr übereinkommen. Fuhr ein
Schiff mit einem gestellten Ruder den Rhein herauf, so sollte man dem
Gotteshaus ein Pfund Pfeffer, zwei Herrenbrote und ein Viertel Wein geben
.

Auseinandersetzungen mit weltlichen Gewalten

Der Niedergang der einst glorreichen Abtei gegen Ende des 11. Jahrhunderts
war den Speyrer Bischöfen zuzurechnen, denen 1032 Konrad II. die
Abtei übergeben hatte36. Der Gottesdienst lag fast völlig darnieder37. Die
Ursache dafür waren die von den Speyrer Bischöfen geforderten unerträglichen
Dienstleistungen. Güter, die den Mönchen zum Lebensunterhalt
dienten, hatten sie den Rittern zu Lehen gegeben, andere waren durch die
Adligen der Abtei unwiederbringlich entfremdet worden. Jetzt wurde die
Abtei am 13. Oktober 1104 von Kaiser Heinrich IV. von den Dienstleistungen
an die Speyrer Kirche befreit.

Kloster Schwarzach war noch zu Lebzeiten Abt Wilhelms (gest. 1091) mit
Hirsau eine Gebetsverbrüderung eingegangen38. Aus diesem Kloster

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