Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 159
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0159
Die Ebersteiner gewannen wohl zu dieser Zeit auch eine stattliche Anzahl
von Lehnsleuten. Das erste ebersteinische Salbuch von 1386 nennt, obwohl
es bereits den ebersteinischen Niedergang widerspiegelt, immerhin
noch 89 verschiedene Lehnsträger, ein gutes Drittel mehr als das badische
Mannbuch von 138142. Ebersteinische Lehen befanden sich vor allem

- im Renchtal (etwa zwischen Oberkirch und Oppenau), auf den benachbarten
Höhen über der Rench und den Seitentälern der Rench,

- am Westabhang des Schwarzwaldes zwischen Achern und Rastatt (vor
allem um Ottersweier, Bühl und Sinzheim),

- im Pfinztal zwischen Kleinsteinbach und Weiler und in den Seitentälern
dieses Abschnitts der Pfinz,

- im Kraichgau bei Bretten und um Gochsheim,

- im Württembergischen (bei Calw, Herrenberg, Horb, Vaihingen, Leonberg
, Heilbronn und in Schwaigern),

- im Elsaß bei Straßburg,

- in der Pfalz westlich von Bad Bergzabern,

- in und bei Koblenz.

1195 ist dann erstmals belegbar, daß die Ebersteiner, die bisher lediglich
als domini de Eberstein erschienen, auch den Grafentitel führen: In einer
Urkunde, in der Abt Sigehard von Lorsch seine Zustimmung zur Errichtung
eines Nonnenkonvents in der cella Neuburg bei Heidelberg gibt, erscheint
unter den als Zeugen auftretenden nobiles auch Eberhardus, comes
de Eberstein43.

Alfons Schäfer war in seinem Aufsatz über „Staufische Reichslandpolitik
und hochadlige Herrschaftsbildung im Ufgau und Pfinzgau und im Nordwestschwarzwald
vom 11.-13. Jahrhundert" noch davon ausgegangen, daß
es bis 1231 dann keinen weiteren Beleg dafür gibt, daß die Ebersteiner als
Grafen bezeichnet werden. Jedoch wurde Eberhard (III.) von Eberstein bereits
am 29. 06. 1198 in einer Urkunde König Philipps von Schwaben erneut
als Graf bezeichnet, als er gemeinsam mit den Grafen Theodor von
Groitsch, Friedrich von Zollern, Hartmann von Kirchberg und Gottfried
von Vaihingen das Bündnis zwischen dem Staufer und Philipp II. von
Frankreich beschwor44. Ein weiterer vor 1231 liegende Beleg dafür, daß
die Ebersteiner den Grafentitel führten, findet sich 1228 in einer Urkunde
des Pfalzgrafen und Bayernherzogs Ludwig, in der unter den Zeugen auch
Eberhardus et Otto, comites de Eberstein, erscheinen45. Zudem trägt ein
Siegel Ottos (I.) v. Eberstein an einer aus dem Jahr 1228 oder 1229 stammenden
ebersteinischen Urkunde die Umschrift S[IGILLUM] OTTONIS
COMITIS DE EBERSTEIN46.

159


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0159