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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 351
(PDF, 127 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0351
Untertanen des Klosters Ettenheimmünster fordern
die Abschaffung der Leibeigenschaft, der Fronden und
der Abgaben

Aus den Aufzeichnungen des Klosterarchivars Gervasius
Bulffer und des Vikars Bernard Stöber über die Orte
Schweighausen und Dörlinbach

Gerhard Finkbeiner

Gervasius Bulffer (1714-1792) war Stiftsbibliothekar, Archivar und ein
bedeutender Rechtshistoriker des Klosters Ettenheimmünster1. Er schrieb
mehrere Abhandlungen über die Besitz- und Territorialgeschichte des Benediktinerklosters
. Für die Lokalgeschichte von Interesse ist vor allem das
von Bulffer verfaßte Werk „Archivum Manuale", Band III, von 17812.

Da der Klostergeistliche als Archivar nicht nur aktenkundig, sondern als
ehemaliger Pfarrer von Schweighausen (von 1753 bis 1757) auch ortskundig
war, dürfte seine kurz gefaßte Geschichte über Schweighausen und die
Pfarrfiliale Dörlinbach eine zuverlässige zeitgeschichtliche Quelle sein.
Einleitend schreibt Bulffer über Schweighausen und Dörlinbach:

„Schweighausen hat den nämlichen Ursprung wie Dörlinbach und Münster (Ettenheimmünster
), wie aus seinen alten Rechten (Rechtenbuch) klar erhellet. Wo es
aber seinen Namen her hat, ist eigentlich nicht bekannt. Ist glaublich, daß es anfänglich
nur eine „Schweigh", das ist ein Meyerhof, des Klosters gewesen, so hernach
bei seiner Bevölkerung seinen Namen in Schweighausen verändert. An den
Grenzen Schweighausens wurde noch eine andere Coloni (Siedlung) aufgerichtet,
so von dem Wasser „Harmerspach" den Namen angenommen, so wie glaublich
anfangs eine besondere Gemeinde ausgemacht, weil sie auch ihre besondere Recht
gehabt hat. Von langer Zeit an aber macht sie mit Schweighausen nur eine Gemeinde
aus (. . .)."3

„Es ist glaublich, daß dieser Ort Dörlinbach mit dem Münsterthal seinen Anfang
genommen, da nämlich die von Ruthard dem Kloster geschenkten Waldungen immer
mehr und mehr ausgestockt worden, weil ihr Rechtenbuch am End sagt: Die
von Dörlinbach haben auch alle die Recht, die die von Münster haben zu der Kirchen
und zu der Allmend, und das nie verloren.

Mithin machten sie anfänglich nur eine Gemeind aus. Woher es seinen Namen bekommen
, ist eigentlich nicht bekannt, doch ist glaublich, daß es denselben von den
vielen allda gewachsenen Erlen und von dem Bach, an welchem die ersten Häuser

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