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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 435
(PDF, 127 MB)
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Die Teilnehmer der Konferenz einigten sich auf die Feststellung, daß es eine
„unerläßliche Pflicht" der Kirche sei, auf die Darstellung der Religion
in dem Kultus, „mithin auf die Liturgie, das Rituale und alle äußeren Formen
und Gebräuche, einem den Forderungen der Zeit und den Bedürfnissen
der menschlichen Natur entsprechende, Rücksicht zu nehmen, daher
heilsame Reformen in demselben weder verschiebe noch unterdrücke". Ihr
Resüme mündete in einen Forderungskatalog:

1. Ein Diözesankatechismus

2. Ein deutsches Ritual, Verwendung der deutschen Muttersprache beim
Umgang mit dem Volk

3. Sorgfältige Sichtung der Weihungen und Segnungen (Benedictionale)

4. Revision des Meßbuches (Streichung von Messen, die sich auf Legenden
beziehen)

5. Ein Diözesangesangbuch

6. Aufhebung der Bruderschaften

7. Erlaß einer Prozessionsordnung

8. Beschränkung der Wallfahrten

9. Abschaffung der Meßstipendien

10. Abschaffung der Stolgebühren

11. Verbesserung der Bußanstalt

13. Erweiterung der Beichtzeit

14. Aufhebung des Abstinenzgebotes

15. Reduzierung der Marienfeste und Verlegung auf Sonntage

16. Strengere Handhabung der Verordnungen hinsichtlich der Feier der
Sonn- und Feiertage

Die wichtigste Voraussetzung für diese äußeren Reformen lag nach Ansicht
der Konferenzteilnehmer in innerkirchlichen Reformen, wie beispielsweise
eine Organisationsreform der Behörden der Erzdiözese und die
Wiederherstellung des Synodalwesens. Der eigentliche Sprengsatz befand
sich in den Ausführungen, in denen das Zölibatsgesetz als „widernatürlich
und unerträglich" bezeichnet wurde, auch wenn die Aufhebung des Zölibats
vorsichtshalber nicht in dem Forderungskatalog enthalten war: man
war der Meinung, daß allein ein Konzil bzw. der Papst eine solche Entscheidung
herbeiführen könnte, und befürchtete wohl aber zurecht den
obrigkeitlichen Bannstrahl.

„Was dem Geistlichen in unserer Zeit am meisten schadet, was ihm die
Achtung vor der Welt benimmt und seine Wirksamkeit schmälert, das ist,
so spricht man allgemein, das Cölibatsgebot, dieses unnatürliche, von der
katholischen Kirche ihren Dienern auferlegte, und gegen alle Warnungen
des Zeitgeistes beibehaltene, Gebot; nur dessen Aufhebung kann dem

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