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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 553
(PDF, 127 MB)
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Kommunionempfang an den Hochfahrten, Predigt beim Gottesdienst) ist
bei der großen Anzahl Gläubigen u. durch das Nichtverstehen d. Sprache
sehr erschwert, wenn nicht unmöglich. Einer Bitte an den hiesigen Kommandanten
der Militärregierung um Ermittlung, ob in Konzentrationslagern
polnische Geistliche freigeworden seien, die noch imstande u. gewillt
wären, die Seelsorge ihrer Landsleute zu übernehmen, wurde nicht stattgegeben
."66 Groeber zog es aber vor, seine polnischen Mitchristen sich selbst
zu überlassen, und schrieb seinem Untergebenen: „Das derzeitige Benehmen
der Polen im deutschen Reich (Plündern und Räubern) gibt keine Veranlassung
, denselben durch die Beauftragung eines polnisch sprechenden
Geistlichen, der erst von Freiburg nach Mosbach reisen müßte, ein besonderes
Entgegenkommen zu zeigen. Daher zu den Akten."67 Daß die Alliierten
nicht in der Lage waren, die DPs aus dem Osten ebenso umgehend
in die Heimat zu entlassen wie ehemalige Westarbeiter, trug so unfreiwillig
dazu bei, daß sich für große Teile der deutschen Bevölkerung, die Eliten
nicht ausgenommen, die Rassenpropaganda der Nationalsozialisten noch
im Nachhinein zu bewahrheiten schien.

4. Die verschleppte Entschädigung

Viele Zwangsarbeiter trugen dauernde physische und psychische Schäden
davon und hatten nach dem Krieg Schwierigkeiten, beruflich wieder Tritt
zu fassen. Aber weder Kriegsgefangenen noch Zivilarbeitern stand ein Anspruch
auf Entschädigung zu, und selbst KZ-Häftlingen nur dann, wenn sie
Juden waren. Bei den Verhandlungen über das Londoner Schuldenabkommen
von 1953, das die deutschen Reparationsleistungen gegen die ehemaligen
Kriegsgegner regelte, waren die Zwangsarbeiter leer ausgegangen. In
diesem Abkommen stellten die Vertragspartner den Anspruch auf eine Entschädigung
der ausländischen Opfer des Nationalsozialismus bis zur endgültigen
Regelung der Reparationsfrage zurück - also bis zum Abschluß
eines Friedensvertrags, zu dem es nie kam. Reparationszahlungen an die
Westalliierten sollten aus den Westzonen, an Polen und die Sowjetunion
aus der sowjetischen Besatzungszone erfolgen. Da diese beiden Staaten
das Abkommen aber nicht unterzeichnet und im selben Jahr gegenüber der
DDR auf alle weiteren Reparationszahlungen verzichtet hatten, entstand in
der Bundesrepublik die kostengünstige Rechtsauffassung, daß damit alle
Ansprüche, auch die einzelner Polen und Sowjetrussen, an beide deutschen
Staaten vom Tisch seien.

Die Ausbeutung von Zwangsarbeitern, seien es Kriegsgefangene, Zivilarbeiter
oder KZ-Häftlinge, galt der westdeutschen Justiz nicht als spezifisch
nationalsozialistisches Unrecht, sondern als unvermeidliche Folge des

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