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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 591
(PDF, 127 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1997/0591
Abb. 1: Die Arbeit im Weinberg
war sehr beschwerlich. Ein Gaisbacher
Winzer trägt Mist in seine
Reben.

bewirtschaftet werden sollten24. Dieses Dokument legt nicht nur die Pflichten
und Rechte des Klosters und der Bewirtschafter der Rebhöfe fest, sondern
stellt auch den im physiokratischen Kontext stehenden Versuch dar,
die Rebgüter, Erträge und Qualitäten weiter zu verbessern. So wurde den
Rebleuten des Klosters aufgetragen, die Weinberge mindestens zweimal
jährlich zu „rühren", abgehende Rebstöcke durch junge zu ersetzen und jedes
Jahr ein Stück Reben neu anzulegen. Der Mist aus der Viehhaltung
mußte ausschließlich zur Düngung der Weinberge verwendet werden. Bäume
, Kraut und Bohnen durften in den Weinbergen nicht mehr gepflanzt
werden. Der Anbau von Hanf auf den Höfen war wegen des Düngerbedarfs
nicht gestattet. Die Felder, Gärten und Vorgelände der Rebhöfe sollten
nur mit Farn, Laub, Welschkorn, Stroh oder Asche gedüngt werden.

Das Kloster stellte jedem Rebmann vom März bis Oktober jeden Monat 5
Sester Getreide, 3 Sester Roggen, 1 Sester Gerste und Hafer zur Verfügung
, in den restlichen Monaten 4 Sester Korn. Wenn bei der Weinlese Tagelöhner
und Knechte aushalfen, stellte das Kloster zweimal in der Woche
jeweils 4 Pfund Fleisch bereit. Damit war gewährleistet, daß sich die Bewirtschafter
auf den Weinbau konzentrieren konnten. Das Kloster übernahm
zur Herbstzeit für jede zusätzliche Arbeitskraft auch die Arbeitskosten
. Die Tagelöhne wurden vom Kloster je nach Arbeitsbelastung und
Nachfrage festgelegt. In der wenig arbeitsintensiven Zeit von St. Martin bis
Mariae Verkündigung wurden 2 Schillinge und 8 Batzen pro Tag bezahlt;
dagegen belief sich der Tagelohn auf dem Höhepunkt der Erntearbeiten
von St. Georg bis Michaeli auf 3 Schillinge und 4 Batzen.

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