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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 592
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Abb. 2: Traubenernte in Bottenau 1920. Das Lesegut wird mit einer Handmühle
gemahlen.

Durch die Festlegung der Pflichten der Rebleute bis ins Detail nahm Allerheiligen
Einfluß auf die Struktur seiner Rebhöfe. So wurde über die
Festschreibung von Abgaben die Viehhaltung reguliert. Sie diente nicht
nur den Zwecken des Rebmeiers, der Vieh zum Anspannen und zur Dungerzeugung
benötigte. Vielmehr verschaffte die Viehhaltung auch dem
Kloster einen zusätzlichen Nutzen. So hatte jeder Pächter pro Jahr mindestens
ein Kalb für das Kloster anzubinden. Der Klosterkellerer hatte das
Recht, „Vieh nach Belieben hinwegzunehmen", hatte allerdings dafür den
Rebmann zu entschädigen. Dieser hatte jährlich 3 Pfund Butter von jeder
Kalbin und 6 Pfennige für jede Kuh auf der Oberkircher Prälatur abzuliefern
. Eine weitere Nebennutzung der Rebgüter erfolgte durch Obstbau.
Auf meist nicht zum Rebbau geeigneten Nord- und Osthalden wurden
Obstbäume gepflanzt. Von allen Äpfel-, Birnen-, Nuß- und Obstbäumen
bezog das Kloster den halben Ertrag. Das besondere Interesse galt aber
den Kirschbaumkulturen. Jeder Rebmann sollte eine „Sesterzeine" Kirschen
nach Allerheiligen und eine halbe an die Oberkircher Propstei „auf
die Herren Tafel" liefern. Außerdem sollte jeder Rebmann 3 Sester
schwarze oder wilde Kirschen zum Brennen nach Oberkirch liefern. Das
Kloster legte damit eine wesentliche Grundlage für einen wichtigen
Zweig der Landwirtschaft im Renchtal, die Erzeugung von Kirschwasser.

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