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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 608
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Weinausschank und Ohmgeld

„Das Renchtal ist mit Wirtschaften jeder Art auf das Reichlischste ausgestattet
. Sie dürfen sich, was ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Na-
turalverpflegung betrifft, den besten Gasthöfen größerer Städte kühn zur
Seite stellen", stellte 1871 der Oberkircher Amtsvorstand in einem Bericht
fest93. Zur Qualität der heimischen Gastronomie trug nicht zuletzt die Qualität
des heimischen Weines bei. Das scheint freilich nicht immer der Fall
gewesen zu sein. Im Jahr 1690 klagten Schultheiß, Stabhalter und Gerichtszwölfer
des Oberkircher Stadtgerichts gegen sämtliche Wirte, weil
diese den Wein außerhalb des Amtes einkauften: „Insonderheit die Oppenauer
sehr viel von der ferne herbey geführet"94. Billiger Wein aus Württemberg
in großer Menge wurde damals auf Fuhrwerken und Saumpferden
über den Kniebis gebracht, während umgekehrt „keine zwei Schwabenwägen
allhie geladen". Das hatte zur Folge, daß der Wein der Renchtäler
Winzer „gantz unwerth und unverkeufßich" geworden war. Angesichts der
Zoll- und Fuhrkosten war es lohnender, einen Teil des Weines im Tal selbst
auszuschenken. Die Voraussetzungen dazu waren günstig. Oberkirch und
Oppenau wiesen wegen der Lage an der vielbefahrenen Kniebisstraße eine
unverhältnismäßig große Zahl von Herbergen und Gasthöfen auf95. Oppenau
war Übernachtungsstation vor der Schwarzwaldüberquerung über den
Roßbühl. Dazu kam die Nachfrage nach Weinen aus den Badwirtschaften
in Sulzbach, Antogast, Freiersbach, Peterstal, Griesbach und Rippoldsau.
Nach der Badeordnung von 1608 hatten die Renchtäler Badwirte „zwei
klare, schöne, unverfälschte, anmutigere Tisch- und Ehrenweine" bereitzuhalten96
. Vor allem bei Absatzkrisen und nach überreichen Weinernten
nahm die Zahl der Strauß-, Besen-, Kranz- und Buschwirtschaften zu. In
ihnen wurde für eine begrenzte Zeit selbsterzeugter Wein ausgeschenkt97.
So gab es im Krisenjahr 1929 in der Gesamtgemeinde Durbach (mit dem
Stab Bottenau) 13 Straußwirtschaften. In Herztal-Meisenbühl besaß die
Gemeinde das Recht, eine Straußwirtschaft zu betreiben, das sie zur Erhöhung
der Gemeindeeinnahmen verpachtete. In Weinbaugemeinden diente
das Absatzargument gelegentlich dazu, eine Wirtschaftskonzession zu
beantragen. So stellte 1834 Johann Breig vom Schlatten (Gesamtgemeinde
Butschbach) das Gesuch, ihm möge die Einrichtung einer Gastwirtschaft
im Schlatten gestattet werden. Als Begründung wurde angeführt, der in der
Gemeinde erzeugte Wein ließe sich besser absetzen. Von 62 Bürgern in der
Gesamtgemeinde Butschbach-Hesselbach betrieben 56 Weinbau. Die gesamte
Rebfläche belaufe sich auf 140 Morgen. Obwohl der Wein nach Karlsruhe,
Pforzheim, Baden-Baden, Schappach und Wolfach verkauft werde, sei jede
zusätzliche Absatzmöglichkeit willkommen. Angesichts der durchschnittlichen
Weinernte von 200 Fuder pro Jahr sei es nicht möglich gewesen, in den
Jahren 1826, 1828 und 1829 allen Wein zu verkaufen98.

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