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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 611
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waren ein Grund dafür, das Keltern des Weines zu zentralisieren. Da die
Rebhöfe im Teilbau betrieben wurden, mußte ein herrschaftlicher Aufsichtsbeamter
Herbsten und Trotten überwachen. An der Trotte mußte jeder
zweite oder dritte Kübel Traubenmost ins herrschaftliche Faß geschüttet
werden, den zehnten Teil erhielt der Zehntherr.

Für die Rebhöfe der Schauenburger standen im Herbst zwei Trotten in
Gaisbach zur Verfügung106. Der schauenburgische Rebhof des Felix Haug
in Wolfhag besaß eine eigene Kelter. Die Trotte wurde von dem Rebmann
Georg Hirt mitbenutzt, der 1654 insgesamt 108 Ohm Wein erzeugte. Davon
erhielt der Hofbesitzer Haug zwei Ohm107. Die beiden Rebhöfe des
Klosters Allerheiligen auf dem Meisenbühl nutzten gemeinsam eine Kelter
. Das Trotthaus wurde in der Nacht vom 28. auf den 29. Januar 1649
durch einen starken Sturm umgedrückt108. Die Höfe am Herbstkopf (Bot-
tenau) nutzten im 18. Jahrhundert ebenfalls ihre Trotte nachbarschaftlich.
Die Torkel stand 1740 auf dem Gut des Mathis Männle. Zur Hälfte war
Mathis Palmer Miteigentümer und hatte entsprechend an den Kosten zur
Unterhaltung seinen Anteil zu tragen. Für das Trotthaus selbst hatte Männle
indes allein aufzukommen. Ein weiterer Nachbar, Franz Bechle, hatte
das Recht, die Kelter zu nutzen, ohne allerdings Miteigentümer zu sein. Er
bezahlte für die Benutzung einen Kreuzer pro Ohm getrotteten Weins109.
An den herrschaftlichen Rebhöfen Allerheiligens, Staufenbergs und der
Schauenburger mußte der Grundherr für die Baukosten aufkommen. So
ließ das Amt Staufenberg 1780 das baufällig gewordene „Rebhaus" des
Rebmanns Georg Lang samt dem Trotthaus renovieren. Das Trotthaus
wurde erweitert, so daß noch eine zweite Trotte aus dem „sehr engen Trott-
gebäu" des Rebmeiers Klaus Meier angebracht werden konnte110. In seiner
Eigenschaft als Schaffner veranlaßte Grimmelshausen, daß die Trotthäuser
mit Stroh aus dem Gaisbacher Schloßhof immer wieder neu eingedeckt
wurden111.

Nachdem 1771 die Herrschaft Staufenberg an die baden-durlachische Linie
gefallen war, machte der neue Landesherr Karl Friedrich den Versuch,
auch in der Herrschaft Staufenberg Trottabgaben zu erheben. In anderen
Landesgegenden war unter Berufung auf die „Trotthörigkeit" den Winzern
beim Keltern eine besondere Abgabe abverlangt worden. Die Untertanen
des Amtes Staufenberg wandten sich in einer „Supplikation" an den Landesherren
, nachdem von jedem Ohm geherbsteten Weines eine Maß Trottwein
gefordert wurde. Es gab in der Herrschaft außer den Trotten, die ohnehin
zu den herrschaftlichen Rebhöfen gehörten, keine Trotte, die von den
Rebleuten anderer Grundherrschaften benutzt wurde. Der Abgabe entsprach
keine Gegenleistung, sie stellte lediglich den Versuch dar, die fiskalischen
Einnahmen zu erhöhen. Die Beschwerdeführer verwiesen auf die

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