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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 639
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Was uns die Bibel dann weiter berichtet, ist der Ablauf eines orientalischen
Handels, bei dem der trauernde Abraham von den „Kindern Heth" (also
den Hethitern, wie wir heute sagen würden) „ausgenommen" wurde, also
übervorteilt wird. Für „vierhundert Lot Silber" erhält er einen Acker, auf
dem er einen Begräbnisplatz für Sara einrichten kann.

In der Diaspora, wo meist die Kinder Israels als „Fremdlinge" behandelt
wurden, sollte sich diese Situation oft wiederholen, denn vor der Emanzipation
war ihnen der Landerwerb untersagt. Er war nur in Ausnahmefällen
unter großen Schwierigkeiten (und meist zu überhöhten Preisen) möglich.
Ein Landerwerb war aber unbedingt erforderlich, weil jüdische Grabstätten
für immer erhalten werden sollen. Wie wichtig es war, nur auf das Eigentum
bei der Anlage eines Friedhofes zu vertrauen, zeigt die Geschichte der
Stadt Offenburg. Dort hatten Juden ihre Toten bis in den Beginn des 19.
Jahrhunderts auf einem städtischen Allmendplatz bestattet. Als dieser -
rechtlich unanfechtbar - eingezogen wurde, wurden die Gräber wie christliche
Gräber aufgelassen und beseitigt. Nur wenige Grabsteine, die später
auf den Waldbach-Friedhof in Offenburg überführt wurden, künden heute
noch von jener Begräbnisstätte.

Die Diersburger Juden waren sicher sehr froh, einen eigenen Friedhof zu
haben, denn ein Grabstein aus dem Jahre 1773, der älteste, kündet ausdrücklich
, daß hier der Josefei ruht, „der vollkommene Mann. Seinem Volk
hat er den Friedhof erbaut ..." Der Grabstein seines Bruders neben dem
Josefel-Grabstein aus dem Jahre 1776 kündet: „ruhe und auferstehe, wie
dein Schicksal es dir am Ende aller Tage bestimmt hat."

Ich habe mich bemüht, in diesen wenigen Sätzen auf die Welt des Friedhofes
in der Diaspora und inbesondere des Diersburger Friedhofes einzustimmen
. Weitgehend dasselbe gilt für den älteren Friedhof Schmieheim. Dort
hatten sich verschiedene Gemeinden zusammengeschlossen, um gemeinsam
eine Grablege zu schaffen. Diese Grabstätten werden heute, nachdem
die jüdischen Gemeinden erloschen sind, vom Staat gepflegt.

Diese Pflege enthebt uns aber nicht der Frage: „Wie verhalten wir uns diesem
Erbe gegenüber?" Es gibt verschiedene Verhaltensmuster. Das vorherrschende
Muster ist die Gleichgültigkeit gegenüber dem Mahnmal des
Friedhofes. Es gibt aber auch das negative Verhaltensmuster: Die Negierung
des Friedhofes als Mahnmal. Zeichen hierfür kann seine pietätlose
Beseitigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sein; im Extremfall
kann diese Haltung der Negierung auch in die Friedhofsschändung einmünden
. Sie begegnet uns sowohl bei christlichen als auch bei jüdischen
Friedhöfen.

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