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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 68
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Gesundheitsamtes ist es, eine Inanspruchnahme von über 75% zu erreichen
. Ab Herbst 1997 wurde deswegen durch eine direkte Ansprache der
Eltern, durch verstärkte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Information
in den Kindergärten stärker auf die Bedeutung der Früherkennungsuntersuchungen
aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde den Kindergartenkindern
ab dem 4'/i. Lebensjahr ein Sehtest angeboten.

Eine nicht genutzte Früherkennung hat zur Folge, daß schulrelevante therapiebedürftige
Störungen etwa des Seh- und Hörvermögens erst bei der
Einschulungsuntersuchung kurz vor Schulbeginn und damit möglicherweise
zu spät erkannt werden. Diese Kinder haben dann erheblich schlechtere
Startchancen bei Schulbeginn. Die Einschulungsuntersuchung kann
fehlende Früherkennungsuntersuchungen nicht ersetzen. Sie dient der Feststellung
, ob aus medizinischer Sicht Bedenken an der Schulfähigkeit bestehen
, und gehört landesweit zu den gesetzlich verankerten Aufgaben des
schulärztlichen Dienstes beim Gesundheitsamt. Dagegen dienen die
Früherkennungsuntersuchungen der rechtzeitigen Erkennung von Krankheiten
, die die körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden
. Diese Untersuchungen stellen ein Programm dar, das seit 1971 zum
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Bis zum
sechsten Lebensjahr können die Eltern für ihre Kinder neun Untersuchungen
(U 1 bis U 9) in Anspruch nehmen. Mit Ausnahme der ersten
Untersuchung gleich nach der Geburt, werden sie von niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.

Sozialhüfeaufwand geht leicht zurück

Der 1996 erstmals verzeichnete leichte Rückgang der Sozialhilfeaufwendungen
hat sich 1997 fortgesetzt. Dies ist im wesentlichen auf die weitere
Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung sowie die gegensteuernden
Maßnahmen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit zurückzuführen. Darüber
hinaus machen sich die reduzierten Leistungen an Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit Juni 1997 bemerkbar.
Trotz dieser positiven Ansätze in der Ausgabenentwicklung sind die Aufwendungen
in der Sozialhilfe für den Haushalt des Ortenaukreises eine
schwere Belastung. Die Gründe dafür sind vor allem die allgemein hohe
Arbeitslosigkeit sowie die Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit, die Hilfebedürftigkeit
Alleinerziehender und in Scheidung lebender Personen wie
auch die große Anzahl der in den Ortenaukreis zugewanderten Spätaussiedler
.

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