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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 183
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Die Revolutionäre sicherten sich ihre Macht in den einzelnen Kommunen
des Landes hauptsächlich durch die Einrichtung des Zivilkommissariats
sowie des Wehr- und Sicherheitsausschusses. Das Amt des Acherner Zivilkommissars
, der eine weitausgedehnte Machtbefugnis hatte, übertrug man
dem Arzt Dr. Karl Habich.42 Die Funktionen des Wehr- und Sicherheitsausschusses
übernahm der Acherner Gemeinderat, was nichts anderes
heißt, als daß der Gemeinderat in einen Wehrausschuß umgewandelt wurde
.43 Damit die erworbene Macht im Ernstfall auch verteidigt werden
konnte, bestand eine der Hauptaufgaben der örtlichen revolutionären Organe
darin, Soldaten zu rekrutieren. Deshalb mußten sich alle 18- bis 30jähri-
gen Männer der Stadt sogleich bewaffnet nach Rastatt zur Verteidigung der
dortigen Festung begeben.44

Daß diese Maßnahme auf einer richtigen Einschätzung der Lage beruhte,
zeigte sich Anfang Juni 1849; der König von Bayern und der im Exil lebende
Großherzog Leopold von Baden hatten nämlich die Preußen um Hilfeleistung
angegangen.

Vor der heranrückenden preußischen Armee floh die provisorische badische
Regierung alsbald von Karlsruhe nach Freiburg. Die badische Revolutionsarmee
war den preußischen Truppen in keiner Weise gewachsen. Ihre
Schwäche lag insbesondere im Mangel an ausgebildeten Kampfverbänden.
Die letzte Bastion der Revolution, Rastatt, mußte am 23. Juli 1849 kapitulieren
. Mit der militärischen Niederlage der Revolutionäre war auch das
Ende der provisorischen badischen Regierung verbunden. Die meisten der
Revolutionäre suchten dem Kriegsgericht durch die Flucht zu entgehen.
Bürgermeister Franz Joseph Peter aus Achern gehörte nicht zu den Glücklichen
, denen die Flucht gelang; wegen Erkrankung war er in Achern geblieben
und wurde gefangengenommen 45 Überdies wurden ein Teil des
Bürgerausschusses (u.a. Bernhard Wurzler und Alois Volz), der Gemeinderechner
Roth und der gesamte Gemeinderat wegen Verdachts auf Beteiligung
an den revolutionären Bestrebungen zwangsweise entlassen
(14.8.1849). Joseph Ignaz Peter wurde am 9. April 1850 wegen Hochverrats
zu einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren verurteilt und erst im Jahre
1862 von Großherzog Friedrich begnadigt.46

Trotz der Verhaftungswelle ließen sich einige Bürger des Amtsbezirks
Achern nicht einschüchtern. Zu ihnen gehörte der Oberacherner Pfarrer
Brielmaier, der in einem Bierhaus weiterhin öffentlich republikanische
Ideen vertrat. Ihnen sind aber auch jene Bürger Acherns zuzurechnen,
die trotz der repressiven Maßnahmen der Staatsmacht das Porträt
Heckers und anderer Revolutionäre nicht von den Wänden ihrer Häuser
entfernten 47

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