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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 217
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0217
Am 17. Mai fordert der provisorische Bannerführer Roos aus Kehl das
Bürgermeisteramt auf, ein Verzeichnis sämtlicher Männer zwischen 18 und
30 Jahren einzusenden, die ledig oder kinderlose Witwer waren. Sie sollen
das erste Aufgebot stellen. Eine Liste der Landwehr-Männer I. Aufgebot16
im Gemeindearchiv dürfte diesem Personenkreis entsprechen. Sie führt 39
Auenheimer Bürgersöhne auf. Die Begeisterung mancher Betroffener mag
sich in Grenzen gehalten haben, denn in einem persönlichen Schreiben an
Bürgermeister Schurter wird im Auftrag des Kommandanten Siegel jenen
Männern des ersten Aufgebotes mit Exekution gedroht, die sich noch nicht
zur mobilen Armee begeben hätten. Auch auf den Bürgermeister übt der
Verfasser Druck aus, sollte Schurter sich weigern, die Mannschaft in
Marsch zu setzen, würde er seines Postens enthoben. Allerdings scheinen
die militärischen Befehle, die Auenheim erreichen, nicht besonders planvoll
gegeben. Am 17. Mai morgens 6 Uhr soll sich das erste Aufgebot, bewaffnet
, mit Wäsche, Kleidungsstücken und Geld versehen, in Kehl
stellen17. Aber am 19. Mai ordnet eine Instruktion aus Karlsruhe an: Im
Namen der vollziehenden Gewald das Kriegsministerium. Für die gefährliche
Lage, in welcher sich das Vaterland befindet . . . wird hiemit bestirnt,
daß alle Mannschaften von Rastatt aufwärts bis Konstanz und Pfulendorf
in ihren Gemeinden zu verbleiben haben. Sie werden dort die nöthige Unterstützung
, Eintheilung und Unterricht erhalten. Unterzeichnet hat:
„ Criegsminister Stellvertreter Mersü Oberstleitenant"r.18

Am 26. Mai benachrichtigt Roos die Gemeinde, daß 40 Mann Infanterie
ins Quartier gelegt werden würden, die auch die Landwehr einüben
sollten19.

Den „Unterricht" belegen Rechnungen an die Gemeinde von verschiedenen
Wirten über Speisen und Getränke, welche dem 1. Aufgebot nach dem
Exerzieren in Kehl und Kork, gereicht wurden. Zum Exerzieren einberufen
hatte Bannerführer Roos aus Kehl. Hierzu war die vorhandene Trommel
mitzubringen. Der Wehrmann muß besitzen 1 blaues Überhemd, 1 Patronentasche
, 1 Wachstuchmütze oder Freischärlerhut20.

Die Bewaffnung der Bürgerwehr war Aufgabe der Gemeinde. Die Verantwortlichen
werden nicht müde, die ohnehin hochverschuldete und zögernde
Gemeinde zum Kauf von Ausrüstungsgegenständen, Waffen und Munition
zu bewegen. So finden sich in Rechnungsbelegen Forderungen über
gelieferte Gegenstände: „Auf Anordnung des Civilkommisärs Bürger Küch-
ling . . . 39 Stück Tornister (75 Gulden 11 Kreuzer); 39 Stück Gewehr-
Riehmen (26 Gulden 54 Kreuzer); 40 Stück Patronentaschen (116 Gulden
40 Kreuzer); . . . für den Rottenführer . . . einen Säbel (3 Gulden 58 Kreuzer
); . . . einen schwarzen Bürgerwehrhut für den Herrn Kommendanten

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