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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 230
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0230
1849 den Gemeinderat aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die Wehrpflichtigen
des ersten Aufgebots, die sich ...aus Feigheit oder niederer Gesinnung
für das Vaterland, für die große Sache des Volkes Opfer zu bringen, versteckt
halten, binnen zwölf Stunden anträten, andernfalls die Strenge der
Militärgesetze auf sie angewendet werden würde. Am 24. Juni 1849 verlangte
Wolff, daß sämtliche abkömmlichen Ärzte sich dem Hauptquartier
der Volkswehr zur Verfügung zu stellen hätten.17

Neben Akten und Zeitungsberichten gibt das über ein Jahr später ergangene
Strafurteil Aufschluß über die Aktionen des Zivilkommissars. Augenscheinlich
beruhen die Urteilsgründe auf eingehender Vernehmung von namentlich
angeführten Zeugen. Ausführlich hat das Gericht die Beweise gewürdigt
, sich mit dem schriftlich vorliegenden Gegenvorbringen Wolffs
auseinandergesetzt, auch die zugunsten Wolffs sprechenden Gesichtspunkte
abgewogen. Man darf mithin davon ausgehen, daß die Tatsachenfeststellungen
dem Grunde nach zutreffen.18 Eingangs machte man Wolff seine
Rolle im Volksverein und seine Kontakte mit Brentano zum Vorwurf. Des
weiteren ist festgehalten, daß Wolff Mitte Mai 1849 bei Privatleuten Waffen
requirieren ließ, um sie an aufrührerische Handwerksburschen zu verteilen
. Danach seien diese von Wolff veranlaßt worden, sogleich auszumarschieren
und sich den revolutionären Truppen anzuschließen. Weiterhin habe
er Sicherheitsausschüsse eingesetzt, die ihn als Zivilkommissar bei Förderung
der Revolution unterstützen sollten. Wehrkommissionen habe er
berufen, die ihm bei der Mobilmachung des ersten Aufgebots behilflich
sein sollten. Durch Drohung mit Verhaftung und standrechtlicher Behandlung
, durch den eigenhändigen Erlaß von Haftbefehlen sowie durch Gewaltanwendung
habe er junge Bürger gezwungen, sich dem Revolutionsheer
anzuschließen. So habe er insbesondere laut einem Schreiben vom
20. Juni 1849 aus der Rastatter Festung Exekutionstruppen angefordert,
...um die widerspenstigen Wehrpflichtigen von Baden auf den Kriegsschauplatz
nach Heidelberg transportieren zu lassen. Mit einem Schreiben vom
23. Juni 1849 habe er zudem den Rastatter Zivilkommissar angehalten,
nach flüchtigen Soldaten im Räume Kuppenheim zu fahnden und sie nach
Rastatt zu verbringen. Am selben Tage habe er dem Zivilkommissar in
Gernsbach geschrieben, daß sich die Verhaftung und Ablieferung dieser
Soldaten von selbst verstehe. Mithelfen habe er lassen, Baden-Badener
Bürgern ihre Pferde für Zwecke der Revolutionsarmee abzunehmen. Zwei
lokale Blätter, nämlich den „Beobachter von Baden" und das „Badeblatt"
ließ er beschlagnahmen, da sie einen Aufruf des Großherzogs abdruckten.
Den verantwortlichen Geschäftsführer des Verlages, Josef Bopp aus Baden
-Baden, ließ er verhaften und als Gefangenen in die Festung Rastatt
verbringen. Am 24. Juni ordnete er die Inhaftnahme des Christian Haas in
Kartung an mit der Begründung, dieser habe gegen die revolutionäre Re-

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