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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 232
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gierung aufgereizt. Wolff hat späterhin in einer Verteidigungsschrift aus
Zürich vom 14. Dezember 1850 / 9.Januar 1851 die eigentlichen Vorgänge
weitgehend eingeräumt, jedoch viele abweichende Einzelheiten vorbracht
und versucht, sein Handeln zu rechtfertigen.19

Geiseln

Am 24. Juni 1849 hat der Zivilkommissär Wolff eine unglückselige Tat begangen
. In einer sorgsam vorbereiteten Aktion ließ er fünf unbescholtene
Bürger ohne Grund verhaften. Einer davon war der Rechtspraktikant Dr.
Philipp Ernst Chelius, der aus dem Staatsdienst ausgetreten war, um den
Eid nicht leisten zu müssen. Weiter gehörten zur Gruppe der hochbetagte
Schulprofessor Wilhelm Eckerle aus der Schloßstraße, einen Arm in der
Schlinge tragend, und der wegen Krankheit pensionierte 62jährige Kriegskommissär
und Geograph Adam Heunisch. Den Kaplan Valentin Vivell
hatte man zu Ende des Gottesdienstes festgenommen und abgeführt.20 Der
Bezirksförster Joseph Kißling hat später schriftlich berichtet, er sei auf Befehl
des Zivilkommissars Wolff im Namen der provisorischen Regierung
durch acht Mann des Baden-Badener Sicherheitsausschusses in seinem
Dienstzimmer verhaftet und auf das Rathaus verbracht worden.21 Hier erklärte
Wolff den Festgenommenen, er habe vom Ministerium Befehl erhalten
, einige Einwohner von Baden gefangen nach Rastatt einzuliefern, dort
würden sie den Grund dieser Maßregel erfahren. Mißachtet hat Wolff hierbei
die förmliche Weisung der provisorischen Regierung vom 2. Juni 1849:
Sämmtlichen Civil-Commissären wird eröffnet, daß es sich von selbst verstehe
, daß Personen, welche wegen irgend einer Anschuldigung durch Ci-
vil-Commissäre oder andere Agenten der öffentlichen Gewalt verhaftet
sind, in der durch die Grundrechte und die Verfassung bestimmten Zeit vor
den ordentlichen Richter... zu stellen seien.22 Statt sie dem Richter beim
zuständigen Bezirksamt Baden-Baden vorzuführen, hat der Zivilkommissar
die Verhafteten ohne Haftbefehl unter Bewachung von Bürgerkavallerie
in die Festung Rastatt verbringen lassen. Dort wurden sie mit weiteren Leidensgenossen
aus dem Murgtal, darunter Pfarrer Franz Xaver Weingärtner
aus Weisenbach, ehemals Kaplan in Baden-Baden, im Gasthaus „Kreuz"
untergebracht und von Soldaten bewacht. Damit waren die Männer in eine
lebensbedrohliche Lage versetzt worden, denn in der Festung, die kurz vor
der Einschließung stand, herrschten Willkür und Chaos. Ein Zeitzeuge, der
Rastatter Pfarrer Fickler, erkannte den Ernst der Lage für diese Gefangenen
: ...allein die fürchterlichen Beispiele der Lynchjustiz, welche sie in den
nächsten Tagen vor ihren Augen vorgenommen sahen, mußten ihnen das
Schwert nur zu deutlich zeigen, das an einem Faden über ihren Häuptern
hing... So hat der zügellose Mob in jenen Tagen angebliche Verräter und
Spione durch die Straßen der Stadt gehetzt, geprügelt, mit Bajonetten ge-

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